Bewertung auf tripadvisor
Häufig gestellte Fragen
Wir können uns vorstellen, dass Sie viele Fragen zu Ihrem Aufenthalt oder einer Aktivität haben. Im Folgenden versuchen wir, im Voraus einige Fragen für Sie so gut wie möglich zu beantworten. Ihre Frage ist hier nicht aufgeführt? Nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Bierspa
Unsere Bierbäder enthalten Wasser, das mit Hopfen, Hefe und Malz vermischt wird. Auf diese Weise behalten diese Inhaltsstoffe ihre natürliche Wirkung auf den Körper, wie Vitamin B, aktive Enzyme und Antioxidantien. Sie sitzen also nicht wirklich in Bier, das wäre eine Verschwendung von Bier!
Der Bierspa-Raum steht Ihnen mit Ihrer eigenen Gruppe vollständig zur Verfügung. Es ist also garantiert privat und Sie haben absolute Privatsphäre.
Wir erwarten Sie 15 Minuten vor Beginn an unserer Rezeption. Auf diese Weise haben wir genügend Zeit, um Ihnen den Ablauf zu erklären. Danach können Sie den Bierspa-Raum 1,5 Stunden lang genießen. Wenn Sie später ankommen, werden wir trotzdem versuchen, Ihnen das ultimative Erlebnis zu bieten, aber leider bleibt die Endzeit gleich. Seien Sie also vorzugsweise pünktlich.
Das ist ganz Ihnen überlassen. Da der Bierspa-Raum ganz zu Ihrer Verfügung steht, können Sie selbst entscheiden, ob Sie Badekleidung tragen werden. Wenn Sie Badekleidung anziehen, empfehlen wir Ihnen, eine dunkle Farbe zu wählen und die Kleidung sofort nach dem Baden auszuspülen, um Flecke zu vermeiden.
In den Bierspa-Räumen gibt es Umkleidekabinen, so dass Sie sich dort umziehen können, bevor Sie das Bierbad betreten.
Wir bieten drei verschiedene Räume an, in denen bis zu 9 und 16 Personen Platz finden. Dort stehen Bäder, die Platz für 4 bis 6 Personen pro Bad bieten.
Unsere Räume können kombiniert werden, so dass Gruppen von bis zu 36 Personen diesen Bierspa-Aufenthalt erleben können. Nehmen Sie telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns auf, und wir teilen Ihnen mit, welche Möglichkeiten es gibt.
Ja, selbstverständlich! Nach jedem Gebrauch werden die Bäder geleert und gründlich gereinigt. Dann füllen wir das Bad für den nächsten Gebrauch wieder mit frischem warmem Wasser.
Wir erwarten unsere Gäste 15 Minuten vor Beginn. Dann gehen Sie mit Ihrer Gruppe in den Bierspa-Raum, wo Sie eine Erklärung erhalten und das Bad vorbereitet wird. Nach 75 Minuten erklingt ein Signalton, der angibt, dass Ihre letzten 15 Minuten beginnen. Dann haben Sie Zeit, sich frisch zu machen und anzuziehen. Nach 1,5 Stunden verlassen Sie den Raum wieder. Danach können Sie natürlich im Verkostungsraum Platz nehmen, um unsere anderen Biere zu trinken.
Handtücher sind in den Räumen verfügbar, sodass Sie diese nicht mitbringen müssen. Wenn Sie das Bierspa in Badekleidung nutzen möchten, ist es notwendig, dass Sie sich selbst darum kümmern. Und vergessen Sie nicht die Lust auf ein gutes Bier!
In den Bierspa-Bereichen können Sie unbegrenzt unsere Zapfanlage nutzen, aus der unser Othmar Pilsener gezapft werden kann.
Es ist durchaus möglich, etwas anderes als Bier zu trinken. Dafür haben wir verschiedene Arrangements, beispielsweise für Wein und Erfrischungsgetränke. Dies ist nicht im Grundpreis des Bierspas enthalten und kann bei der Buchung als Extra dazugebucht werden. Überdies ist in den Bierspa-Bereichen unbegrenzt Trinkwasser verfügbar.
Leider ist es nicht möglich, glutenfreies oder alkoholfreies Bier im Bierbad zu bekommen. Sie können jedoch bei der Buchung ein Erfrischungsgetränke-Arrangement wählen. Glutenfreies oder alkoholfreies Bier ist aber in unserem Verkostungsraum erhältlich.
Aufgrund der hohen Temperaturen des Bades und der Zugabe von Hopfen, Malz und Hefe raten wir von einer Nutzung des Bierspas während der Schwangerschaft ab. Sie können sich aber jederzeit bei Ihrem Arzt erkundigen.
Es ist möglich, Ihre Buchung zu stornieren/ändern und eine vollständige Rückerstattung zu erhalten, wenn Sie mindestens 5 Tage im Voraus stornieren. Nach diesen 5 Tagen ist eine Rückerstattung nicht mehr möglich. Weitere Informationen finden Sie in unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Es ist natürlich möglich, den Aufenthalt im Bierspa mit einer Besichtigung oder einer Bierverkostung zu kombinieren. In unserem Buchungssystem sind diesbezüglich mehrere Arrangements zusammengestellt.
Absolut! In unserem Othmar-Verkostungsraum sind alle Biere erhältlich und Sie können sie alle verkosten.
Während Ihres Aufenthalts im Bierspa können Sie die Zapfanlage mit unserem Othmar-Pilsener unbegrenzt nutzen.
Nein, wir bieten leider keine Massagen an, aber in allen Bierspa-Räumen gibt es Massagestühle, die Sie benutzen können.
Die Temperatur des Bades beträgt 39 Grad. Das Tauchbecken, das sich im größten Bierspa-Raum befindet, weist eine Temperatur von 10 bis 15 Grad auf.
Sicher! Uns gefällt es sogar, wenn Fotos und Videos gemacht werden. Vergessen Sie nicht, dies in einer netten Bewertung zu teilen!
Unsere Bierspa-Bereiche sind ab 18 Jahren zugänglich. Dies wird bei der Ankunft überprüft. Es ist nicht möglich, Kinder mit in die Bierspas zu nehmen.
Nein, definitiv nicht. Das Othmar Herberg und das Othmar Bierspa befinden sich zwar im selben Gebäude, aber es ist nicht obligatorisch, beide zu nutzen. Aber natürlich ist es ein einzigartiges Erlebnis, in einem unserer Zimmer mit einem eigenen Bierthema zu übernachten. Auch diesbezüglich bieten wir schöne Arrangements an. Sehen Sie sich diese hier an!
Selbstverständlich verkaufen wir Geschenkgutscheine. Diese sind sowohl online als auch vor Ort bei unserer Rezeption erhältlich. Sie können den Betrag wählen, den Sie verschenken möchten, wobei der Mindestbetrag 5 Euro beträgt. Auf dieser Seite finden Sie weitere Informationen.
Ein Geschenkgutschein kann nur physisch bei uns vor Ort eingelöst werden. Es ist also nicht möglich, mit diesem Gutschein online zu bezahlen. Möchten Sie eine Buchung mit einem Geschenkgutschein vornehmen? Dann kontaktieren Sie uns bitte per Telefon oder E-Mail, um eine Reservierung vorzunehmen.
In jedem Bierspa-Raum sind Duschen und Toiletten vorhanden. Sie müssen den Raum für 1,5 Stunden nicht verlassen.
In unseren Bierbädern werden Extrakte aus Gerstenmalz, Hopfen und Hefe verwendet. Sie könnten gegen einen dieser Inhaltsstoffe allergisch sein. Fragen Sie Ihren Arzt, ob Sie das Bierspa nutzen können.
Brauereibesichtigung
Unsere private Brauereibesichtigung bieten wir für Gruppen ab 10 Personen an. Für Einzelpersonen oder kleinere Gruppen ist die Teilnahme an der Brauereibesichtigung nach Anmeldung möglich. Diese findet am Donnerstag und Samstag um 11:00 Uhr statt. Sie möchten mit weniger als 10 Personen eine private Brauereibesichtigung buchen? Dann müssen Sie dennoch für 10 Personen buchen, da wir hierfür einen Mindestbetrag zugrunde legen. Hier können Sie beide Rundgänge buchen.
In unserem Verkostungsraum bieten wir die Möglichkeit für eine Bierverkostung oder ein „High Beer“. Sie können dies zu Ihrer Buchung hinzufügen, wenn Sie die Brauereibesichtigung online buchen.
Es ist möglich, Kinder zur Brauereibesichtigung mitzunehmen. Kinder bis 11 Jahre können kostenlos teilnehmen. Bitte geben Sie dies bei der Buchung als Hinweis an. Für Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren berechnen wir einen ermäßigten Betrag von 11,50 €, da sie bei der Brauereibesichtigung kein Bier, sondern ein Erfrischungsgetränk erhalten. Dies können Sie bei der Buchung angeben.
Die gesamte Brauereibesichtigung ist rollstuhlgerecht. Die verschiedenen Abteilungen, in denen wir uns umsehen werden, befinden sich im Erdgeschoss oder sind mit dem Aufzug erreichbar.
Es ist möglich, Ihre Buchung zu stornieren/ändern und eine vollständige Rückerstattung zu erhalten, wenn Sie spätestens 5 Tage im Voraus stornieren. Nach diesen 5 Tagen ist eine Rückerstattung nicht mehr möglich. Weitere Informationen finden Sie in unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Fotografieren ist während der Brauereibesichtigung selbstverständlich erlaubt. Wenn Sie den Guide fotografieren möchten, fragen Sie ihn bitte vorher, ob er oder sie damit einverstanden ist. Das Filmen ist während der Besichtigung leider nicht gestattet.
Bei der Brauereibesichtigung erhalten Sie zu Beginn und am Ende jeweils ein Bier zum Verkosten.
Der Rundgang durch die Brauerei dauert ca. 1 Stunde.
Die Dauer der Brauereibesichtigung kann sicher kürzer ausfallen. Wenn Sie dies wünschen, möchten wir Sie bitten, dies telefonisch mit uns abzustimmen.
Sie können sich vor dem Rundgang an der Rezeption des Gasthauses Othmar Herberg melden.
Ein Geschenkgutschein kann nur physisch bei uns vor Ort eingelöst werden. Es ist also nicht möglich, mit diesem online zu bezahlen. Möchten Sie eine Buchung mit einem Geschenkgutschein vornehmen? Bitte kontaktieren Sie uns per Telefon oder E-Mail, um eine Reservierung vorzunehmen.
Es ist möglich, die Brauereibesichtigung in deutscher Sprache zu verfolgen, jedoch nur für Gruppen ab 10 Personen und auf Anfrage.
Algemeines
Für Gäste, die im Gasthaus Othmar Herberg übernachten, gibt es die Möglichkeit, auf unserem Parkplatz beim Commanderieplein zu parken. Andere Gäste werden gebeten, ihre Autos auf dem Parkplatz „Stadsweide“ in Ootmarsum zu parken, der 5 Gehminuten vom Commanderieplein entfernt ist.
Sowohl auf dem Parkplatz „Stadsweide“ als auch auf dem Parkplatz der Brauerei sind Ladestationen vorhanden, an denen Sie Ihr Elektroauto aufladen können.
Die Gutscheine können für alle Aktivitäten bei Othmar eingelöst werden, sei es für das Bierspa, eine Übernachtung oder eine Brauereiführung. Es ist auch möglich, diese im Geschäft oder im Verkostungsraum einzulösen. Wenn Sie mit dem Geschenkgutschein eine Buchung vornehmen möchten, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder per E-Mail.
Othmar und Commanderieplein sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Die nächste Bushaltestelle ist die Bushaltestelle Wolfsbree in der Oldenzaalsestraat. Von hier aus können Sie innerhalb von 5 Minuten zum Commanderieplein laufen. Die Linie 64 fährt von dieser Bushaltestelle über Tubbergen nach Almelo CS und über Oldenzaal nach Overdinkel. Dadurch besteht eine gute Anbindung an die Bahnhöfe von Almelo und Oldenzaal.
Übernachtung
Das Mitbringen von Haustieren während Ihres Aufenthaltes ist im Othmar Herberg leider nicht gestattet.
Das Frühstück ist im Preis, der auf der Website angegeben ist, nicht enthalten. Frühstück kann für 16,50 € pro Person und Nacht dazugebucht werden.
Änderungen können 7 Tage vor Beginn Ihres Besuchs vorgenommen werden. Wenn es sich um eine minimale Änderung handelt, rufen Sie uns bitte an, um nach den Möglichkeiten zu fragen.
Es ist möglich, Ihr Geld zurückzuerhalten, wenn Sie Ihren Aufenthalt bis zu 14 Tage im Voraus stornieren. Wünschen Sie diesbezüglich weitere Informationen? Dann schauen Sie sich unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Das Othmar Herberg verfügt über keine Einzelzimmer. Es ist möglich, ein Doppelzimmer als Einzelperson zu nutzen. Hierfür wird ein Aufpreis von 42,50 € auf den Zimmerpreis erhoben.
Unsere Zimmer sind nicht behindertengerecht ausgestattet, aber wir können immer nach Möglichkeiten suchen, um Ihren Aufenthalt komfortabel zu gestalten. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an unsere Rezeption. Wir verfügen über eine allgemeine Behindertentoilette.
Unsere Buchungssysteme sind so eingerichtet, dass Sie für Ihren Aufenthalt bezahlen müssen. Wenn Sie vor Ort bezahlen möchten, ist dies nach Absprache natürlich möglich!
Es ist sicherlich möglich, für eine Gruppe zu buchen, je mehr Leute, desto mehr Freude! Rufen Sie uns an und wir helfen Ihnen bei Ihrer Gruppenbuchung.
Der Check-in des Gasthauses Othmar Herberg erfolgt am Montag, Dienstag und Mittwoch von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und am Donnerstag, Freitag, Samstag und Sonntag bis 21:00 Uhr. Der Check-out ist bis 10:30 Uhr möglich.
Wir finden es wichtig zu wissen, wann wir Sie in unserer Unterkunft begrüßen dürfen. Wenn Sie nach unserer Check-in-Zeit einchecken möchten, werden wir Sie für weitere Absprachen kontaktieren.
Ein Geschenkgutschein kann nur physisch bei uns vor Ort eingelöst werden. Es ist also nicht möglich, mit dem Gutschein online zu bezahlen. Möchten Sie eine Buchung mit einem Geschenkgutschein vornehmen? Bitte kontaktieren Sie uns per Telefon oder E-Mail, um eine Reservierung vorzunehmen.
Geschäftlich
Wenn Sie ein Kunde von Othmar sind, können Sie Ihre Bestellung per E-Mail an bestel@othmarbier.nl senden. Oder rufen Sie uns unter +31 (0)541 – 76 08 08 an. Möchten Sie über Ihren eigenen Großhändler bestellen? Wenn ja, dann geben Sie Ihre Bestellung bei Ihrem Großhändler auf oder wenden Sie sich an Ihren Kundenbetreuer.
Nach Absprache ist es möglich, dass wir Ihre Bestellung direkt ausliefern. Bitte kontaktieren Sie uns, um die Möglichkeiten zu besprechen. Wenn Sie direkt bei uns bestellen, liefern wir Ihre Bestellung in der Regel werktags innerhalb von drei Tagen. Wenn Sie Ihre Bestellung früher benötigen, rufen Sie uns bitte an, so dass wir klären können, was machbar ist.
Wie schön, dass Sie sich für unsere Biere interessieren! Um Kunde zu werden, wenden Sie sich bitte an einen unserer Kundenbetreuer oder rufen Sie uns unter +31 (0)541 – 76 08 08 an.
Schade, dass Sie eine Beanstandung bezüglich unserer Biere haben. Wir achten stets darauf, dass die Qualität gewährleistet ist. Beanstandungen senden Sie am besten per E-Mail an info@othmarbier.nl. Wir werden dann so schnell wie möglich antworten.
Verkostungsraum
Eine Reservierung für den Verkostungsraum ist nicht erforderlich, wir empfehlen dies jedoch, um sicherzustellen, dass ein Platz für Sie verfügbar ist. Auch bei einer großen Gruppe wäre es von Vorteil, wenn Sie vorher reservieren. Sie tun dies, indem Sie uns anrufen.
Auf jeden Fall! Nach einer Brauereibesichtigung oder nach dem Bierspa ist es selbstverständlich möglich, in unseren Verkostungsraum zu kommen. Sind Sie eine große Gruppe? Bitte geben Sie bei der Buchung an, dass Sie danach den Verkostungsraum nutzen möchten.
Sie müssen nicht unbedingt Gast des Gasthauses Herberg und des Bierspas sein, um den Verkostungsraum nutzen zu können. Bei uns ist jeder willkommen.
Wir bieten im Verkostungsraum kein Abendessen an. Wir haben jedoch eine Getränkekarte mit verschiedenen Häppchen & Fingerfood. Zum Abendessen können Sie in das Gasterij Oatmössche gehen.
Es werden sowohl zum Frühstück als auch auf der Getränkekarte vegane & glutenfreie Alternativen angeboten. Wir würden es sehr begrüßen, dies vor Ihrem Besuch zu erfahren, sodass wir für Sie Vorbereitungen treffen können.
Der Verkostungsraum ist Donnerstags und Sonntags von 13:00 bis 20:00 Uhr und Freitags und Samstags von 13:00 bis 22:00 Uhr geöffnet.
Othmar Geschäft
Im Othmar-Geschäft verkaufen wir selbstverständlich unsere Biere und dazugehörige Bier-Artikel, wie Gläser, Bieröffner, Wandteller etc. Aber es sind auch andere Othmar-Produkte im Geschäft erhältlich.
Wir haben auch einen Webshop, in dem Sie unsere Artikel online bestellen können. Sie können es hier ansehen: https://shop.othmar.eu/de. Leider ist es nicht möglich, unsere Biere aus Deutschland zu bestellen.
Da wir über keinen Onlineshop verfügen, ist ein Versand leider nicht möglich.
Sie können Ihre Produkte bis zu 14 Tage nach dem Kauf zurücksenden. Leider können wir aufgrund der Qualität, die wir wahren möchten, keine einzelnen Flaschen Bier zurücknehmen.
Mo. bis Mi. von 10:00 – 18:00 Uhr
Do. bis So. von 10:00 – 20:00 Uhr
Die Geschenkgutscheine sind sowohl im Geschäft als auch auf der Website erhältlich. Auf dieser Seite finden Sie weitere Informationen zu den Geschenkgutscheinen.
Geschäftsbedingungen
Artikel 1 Reservierungen
- Für einen Besuch im Othmar Bierspa ist eine Reservierung erforderlich
- Wenn für das Bierspa eine Reservierung eingeht, wird eine Buchungsnummer vergeben und die Reservierungsbestätigung automatisch per E-Mail zugesandt. Bringen Sie die Bestätigungsnummer/Reservierungsnummer bei Ihrem Besuch mit oder zeigen Sie die Bestätigung auf Ihrem Mobiltelefon vor.
- Mit dem Abschluss der Buchung bestätigt der Kunde, dass er / sie mindestens 18 Jahre alt ist und dass alle Angaben sowohl für die Einzelperson als auch für die Gruppe korrekt sind. Der Kunde erklärt sich mit der Datenschutzerklärung einverstanden und stimmt der Verarbeitung seiner / ihrer Daten zu. Diese Daten werden vom Betreiber des Bierspas zur weiteren Bearbeitung einer Reservierung, zur Kommunikation bezüglich einer Reservierung und zur anschließenden Marketingkommunikation verwendet.
- Wir behalten uns das Recht vor, alkoholisierten Personen den Zutritt zu verweigern. Im Zweifelsfall ist ein elektronischer Alkoholtest entscheidend. Personen mit einem Blutalkoholgehalt von mehr als 1,0 Promille kann der Zutritt verweigert werden. Dies gilt als späte Stornierung und führt zum Verlust der vollständigen Zahlung.
- Geschenkgutscheine werden nicht in bar erstattet und sind bis zu dem auf dem Gutschein angegebenen Datum gültig. Sie können nicht verlängert werden. Alle Geschenkgutscheine sind für den mehrmaligen Gebrauch ausgelegt und können für ihren vollständigen Gegenwert für alle vom Othmar Bierspa angebotenen Waren und Dienstleistungen verwendet werden.
Zahlung, Änderung, Stornierung
- Online-Buchungen über die Website werden im Voraus mittels Online-Zahlungsformular bezahlt. Die Zahlung muss vor dem Betreten des Bierspas erfolgen, da die Aktivität sonst nicht stattfinden kann.
- Bei Änderungen Ihrer Reservierung muss das Othmar Bierspa telefonisch (+31 (0)541-760808) oder per E-Mail (info@othmarbierspa.nl) kontaktiert werden. Dies ist bis zu 7 Tage vor dem Datum des geplanten Besuchs möglich.
- Wenn Gruppenmitglieder nicht mehr teilnehmen können und dies nicht bis zu 7 Tage vor Ankunft geändert wurde, erfolgt keine Rückerstattung für die betreffende Person.
- Eine Reservierung kann bis 7 Tage vor dem geplanten Besuchstermin mit Erstattung des gezahlten Betrags storniert oder umgebucht werden. Wenn die Reservierung innerhalb von 7 Tagen vor dem gebuchten Datum storniert wird, ist keine Rückerstattung möglich.
- Sie können bis zu 7 Tagen vor Ihrem Besuch stornieren, indem Sie eine E-Mail an info@othmarbierspa.nl senden oder unter +31 (0)541-760808 anrufen. Eine kurzfristige Absage aufgrund unvorhergesehener Umstände wie Tod/Unfall, wird in Absprache mit dem Othmar Bierspa kompensiert
- Bei einem No-Show (Nichterscheinen) ist der Kunde in jedem Fall verpflichtet, den Reservierungswert zu zahlen.
Artikel 2 Organisation
- Wir empfehlen Kunden, 15 Minuten vor dem reservierten Zeitpunkt anwesend zu sein. Das Ende des gebuchten Zeitfensters steht fest. Bei verspäteter Ankunft verkürzt sich die Aufenthaltsdauer im Spa ohne Anspruch auf eine Rückerstattung.
- Die Aufenthaltsdauer im Bierspa beträgt 90 Minuten, einschließlich Aus- und Ankleiden sowie der Einweisung durch unser Personal, die dem Kunden vor dem eigentlichen Durchgang zuteil wird.
- Wir bitten unsere Kunden, vor der Nutzung der Einrichtungen zu duschen.
- Bei der Buchung eines Bierspa-Aufenthalts ist die Verwendung von Handtüchern inbegriffen.
Artikel 3 Zugänglichkeit, Verantwortlichkeit & Haftung
- Wir empfehlen unseren Kunden, jede Badekleidung direkt nach dem Bierbad auszuspülen und noch am selben Tag in der Maschine zu waschen. Othmar übernimmt keine Haftung für Verfärbungen oder Flecken auf Badekleidung.
- Wir empfehlen den Kunden, bei Allergien gegen Eiweiß, Hefe und Hopfen oder bei Schwangerschaft vor Beginn einer Aktivität im Bierspa ihren Arzt zu konsultieren. Das Gleiche gilt für Menschen, die an Bluthochdruck und Herz-Kreislauf-Erkrankungen leiden. Das Othmar Bierspa haftet nicht für schwerwiegende, medizinische Komplikationen.
- Jeder Missbrauch der Einrichtungen oder jedes Ereignis, das zu ungewöhnlichen Reinigungsleistungen führt, wird mit allen entstandenen Material- und Arbeitskosten, erlittenen Schäden und Umsatzverlusten geahndet. Die Mindeststrafe beträgt 100 €.
- Aus Sicherheitsgründen ist die Benutzung von Geräten jeglicher Art, mit Ausnahme des Bierzapfhahns und des Massagesessels, in den Entspannungsbereichen verboten. Es ist verboten, Steckdosen zu verwenden, um persönliche Geräte jeglicher Art daran anzuschließen. Im gesamten Spa-Bereich ist das Rauchen und der Umgang mit Feuer strengstens untersagt. Bei Nichteinhaltung dieser Bedingung wird der Wert des gesamten Verfahrens zuzüglich etwaiger Schäden in Rechnung gestellt.
- Es ist im gesamten Unternehmen untersagt, Aufnahmen jeglicher Art mit erotischen Inhalten zu machen. Wird solches Material veröffentlicht, kann der Betreiber eine finanzielle Kompensationsleistung für die Schädigung seines guten Rufs verlangen.
- Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Boden in allen Bereichen des Spas rutschig ist und wird daher während der gesamten Aufenthaltsdauer äußerste Vorsicht walten lassen. Im Raum wurde ein Telefon platziert, für den Fall, dass Sie von unseren Mitarbeitern Hilfe benötigen.
- Falls Sie Probleme mit der Mobilität oder eine Behinderung haben, wenden Sie sich bitte an Othmar, um die Möglichkeiten zu besprechen.
Artikel 1. Reservierungen
- Eine Reservierung für den Brauereibesuch ist obligatorisch.
- Wenn eine Reservierung für eine Brauereibesichtigung eingeht, wird eine Buchungsnummer vergeben und die Reservierungsbestätigung wird automatisch per E-Mail zugesandt. Bringen Sie die Bestätigungsnummer / Reservierungsnummer zum Besuch mit oder zeigen Sie die Bestätigung auf Ihrem Mobiltelefon vor.
- Die Brauereibesichtigung kann als Gruppe zu einem Mindestpreis von 150 € gebucht werden. Die maximale Gruppengröße beträgt 30 Personen. Größere Gruppen sind eventuell nach Absprache möglich.
- Wenn Sie an einem anderen Tag oder zu einer anderen Uhrzeit buchen möchten, oder wenn die Gruppe größer als 30 Personen ist, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch (+31 (0)541-760808) oder per E-Mail (reservering@othmar.eu).
- Die Standard-Brauereibesichtigung erfolgt in Niederländisch. Reservierungen können auch für englisch- oder deutschsprachige Gruppen vorgenommen werden. Falls gewünscht, sollte dies im Reservierungsformular angegeben werden. Wird dies nicht über das Reservierungssystem oder per E-Mail mitgeteilt, kann die Entscheidung getroffen werden, die Brauereibesichtigung abzusagen. Die Kosten für die Brauereiführung werden in diesem Fall nicht erstattet.
- Alkohol wird vor, während und nach der Brauereibesichtigung nicht an Personen unter 18 Jahren ausgeschenkt. Im Zweifelsfall kann nach einem gültigen Ausweis gefragt werden.
- Der Hauptbucher gibt bei der Reservierung an, ob jemand 18 Jahre oder älter ist und ist somit für die Richtigkeit verantwortlich. Sollten die Personen bei der Brauereibesichtigung von den Personen auf der Reservierung abweichen, muss der Hauptbucher dies angeben. Ist dies nicht der Fall, gehen alle Folgeschäden zulasten des Hauptbuchers.
Zahlung, Änderungen und Stornierung
- Online-Buchungen über die Website werden im Voraus mittels Zahlungsformular bezahlt. Die Bezahlung muss vor der Ankunft erfolgen, da die Brauereibesichtigung andernfalls nicht beginnen kann und/oder eine Teilnahme nicht mehr möglich ist.
- Bei Änderungen Ihrer Reservierung muss die Brauerei telefonisch (+31 (0)541-760808) oder per E-Mail (reservering@othmar.eu) kontaktiert werden. Dies ist bis zu 7 Tage vor dem Datum des geplanten Besuchs möglich.
- Sollte ein Gruppenmitglied nicht an der Tour teilnehmen können und dies nicht vor Ablauf von 7 Tagen korrigiert werden, erfolgt keine Rückerstattung.
- Eine Reservierung kann bis 7 Tage vor dem geplanten Besuchstermin mit Erstattung des gezahlten Beitrags storniert oder umgebucht werden. Wenn die Reservierung innerhalb von 7 Tagen vor dem gebuchten Datum storniert wird, ist eine Rückerstattung nicht möglich.
- Sie können 7 Tage vor Ihrem Besuch stornieren, indem Sie eine E-Mail an diese E-Mail-Adresse (reservering@othmar.eu) senden oder unter +31 (0)541-760808 anrufen. Eine kurzfristige Absage aufgrund unvorhergesehener Umstände wie Tod/Unfall, wird in Absprache mit der Othmar Brauerei kompensiert.
Artikel 2. Organisation
- Bitte seien Sie pünktlich zur Brauereibesichtigung. Wenn die Gruppe 15 Minuten zu spät zur Besichtigung kommt, kann diese nach Ermessen des Besichtigungsleiters geändert oder abgesagt werden. Eine Rückerstattung oder Gutschrift ist unter keinen Umständen möglich.
- Die Besucher betreten den Commanderieplein auf eigene Gefahr. Eltern und/oder Betreuer sind für das Verhalten ihrer Kinder verantwortlich.
- Aus Sicherheitsgründen bitten wir Sie, als Gruppe zusammenzubleiben und während der Brauereibesichtigung auf den Besichtigungsleiter zu hören. Das Berühren von Maschinen und Geräten ist verboten.
- Zeigt die Gruppe störendes Verhalten, ist die Gruppe nicht bereit, sich an die Hausordnung zu halten, steht jemand unter Einfluss oder gefährdet jemand die Sicherheit der Gruppe? In diesem Fall kann der Zugang zum Commanderieplein mit den dazugehörigen Gebäuden und Bürgersteigen verweigert werden.
- Das Mitbringen und/oder Verzehren von eigenen Getränken und/oder Speisen ist nicht gestattet.
- Während der Besichtigung darf nicht gefilmt werden.
- Eine Besichtigung der Brauerei ist von Donnerstag bis Sonntag möglich. Es kann niemals garantiert werden, dass während der Brauereibesichtigung Produktionstätigkeiten stattfinden.
Artikel 3. Zugänglichkeit
- Die Besichtigung der Othmar Bierbrauerei ist für Behinderte zugänglich. Bitte geben Sie dies bei der Reservierung an.
- Die Brauereibesichtigung ist für Haustiere nicht zugänglich. Im Außenbereich und in den dafür vorgesehenen Bereichen und Zeiträumen sind Haustiere willkommen.
Artikel 1. Definitionen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Diese vorliegenden, Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden von CRAFT, dem Branchenverband der unabhängigen niederländischen Brauereien, verfasst und herausgegeben.
Brauerei Othmar Bierbrauerei
Kunde Vertragspartei von Othmar Bierbrauerei
Artikel 2. Anwendbarkeit der Bedingungen
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge, Lieferungen,
Artikel 3. Kostenvoranschläge, Angebote und Vertragsabschluss
- Alle Angebote, Preislisten und Kostenvoranschläge der Brauerei sind unverbindlich, unabhängig von ihrer Form, sofern im Angebot oder Kostenvoranschlag nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
- Ein Vertrag kommt erst in dem Moment zustande, wenn die Brauerei eine Bestätigung an den Kunden gesendet oder wenn die Brauerei mit der Ausführung des Auftrags oder der Lieferung begonnen hat.
- Änderungen an bereits geschlossenen Verträgen gelten nur, wenn diese Änderungen von der Brauerei ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
- Alle Angaben und Mitteilungen über ihre Produkte werden von der Brauerei nach bestem Wissen und Gewissen unterbreitet, sind aber nicht verbindlich. Offensichtliche Fehler oder Irrtümer im Angebot sind für die Brauerei nicht bindend.
- Alle Vereinbarungen und Lieferungen werden von der Brauerei nach bestem Wissen und Können in Übereinstimmung mit den Anforderungen guter Handwerkskunst ausgeführt.
- Die Brauerei behält sich das Recht vor, Bestellungen oder Aufträge ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen oder nur unter zusätzlichen Bedingungen, wie die Abnahme von Mindest- oder Höchstmengen, der Versand per Nachnahme oder nach Vorauszahlung, anzunehmen.
- Angebote, Kostenvoranschläge und Preislisten gelten nicht automatisch für Nachbestellungen.
Artikel 4. Preise und Tarife
- Die in einer Preisliste, einem Angebot oder einem Kostenvoranschlag der Brauerei angegebenen Preise verstehen sich in Euro und schließen die gesetzlich vorgeschriebenen Verbrauchssteuern und Abgaben ein, nicht jedoch die Mehrwertsteuer, sonstige staatliche Abgaben, Versand- und Transportkosten, Verwaltungskosten und sonstige Zuschläge oder Kosten, es sei denn, die Brauerei hat ausdrücklich schriftlich etwas anderes angegeben oder die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
- Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten für die von der Brauerei an den Kunden gelieferten oder zu liefernden Bestellungen die Preise, die zum Zeitpunkt der Lieferung in den Preislisten der Brauerei angegeben oder anderweitig bekannt gegeben wurden. Die Brauerei ist jederzeit berechtigt, die vereinbarten Tarife und/oder Preise periodisch zu ändern.
- Wenn sich nach Vertragsabschluss, aber vor der Lieferung, einer oder mehrere kostenpreisbestimmende Faktoren ändern, ist die Brauerei berechtigt, ihre Preise entsprechend anzupassen und sie dem Kunden in Rechnung zu stellen oder die Bestellung zu stornieren und den Vertrag aufzulösen, ohne dass der Kunde ein Recht auf Schadenersatz hat. Zu den kostenbestimmenden Faktoren gehören unter anderem die Erhöhung der Einkaufspreise, der Rohstoff- und Materialpreise, der Produktions- und Verarbeitungskosten, der Treibstoffzuschläge, der Umwelt- und Abfallgebühren oder Änderungen von Einfuhrzöllen, (Umsatz-)Steuersätzen, Verbrauchssteuern, Abgaben, Wechselkursen und Währungsänderungen. Die Brauerei wird den Kunden so schnell wie möglich über etwaige Preisänderungen informieren.
Artikel 5. Zahlung
- Die Zahlung durch den Kunden hat innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum ohne Verrechnung in der von der Brauerei auf der Rechnung angegebenen Währung und Art und Weise zu erfolgen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Ein Aufrechnungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen.
- Etwaige Einwände gegen eine Rechnung müssen der Brauerei spätestens sieben Tage nach Rechnungsdatum schriftlich mitgeteilt werden. Einwände gegen die Höhe einer Rechnung stellen keine Aussetzung der Zahlungsverpflichtung des Kunden dar.
- Wenn der Kunde nicht innerhalb der in Absatz 1 dieses Artikels genannten Frist bezahlt hat, ist er ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung in Verzug, ohne dass eine weitere Inverzugsetzung erforderlich ist. Bei Zahlungsverzug ist die Brauerei berechtigt, dem Kunden ohne weitere Ankündigung und unbeschadet ihrer sonstigen Rechte die gesetzlichen (Handels-)Zinsen ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung bis zum Tag der vollständigen Zahlung in Rechnung zu stellen.
- Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die der Brauerei im Rahmen der Erfüllung des/der zwischen dem Kunden und der Brauerei geschlossenen Vertrags/Verträge entstehen, gehen zulasten des Kunden. Die außergerichtlichen Kosten belaufen sich auf 15 % des (Rechnungs-)Betrags, den der Kunde der Brauerei schuldet, zuzüglich der in Absatz 3 dieses Artikels genannten Zinsen, mit einem Mindestbetrag von 250 €.
- Die Brauerei hat das Recht, die vom Kunden geleisteten Zahlungen zunächst zur Reduzierung der (außer-)gerichtlichen Kosten, dann zur Reduzierung der fälligen Zinsen und schließlich zur Reduzierung der Hauptsumme und der laufenden Zinsen zu verwenden. Die Brauerei kann, ohne dadurch in Verzug zu geraten, ein Zahlungsangebot ablehnen, wenn der Kunde eine andere Reihenfolge für die Zuweisung der Zahlung angibt. Außerdem kann die Brauerei die vollständige Rückzahlung der Hauptsumme verweigern, wenn diese nicht auch die ausstehenden und laufenden Zinsen und die (außer-)gerichtlichen Kosten umfasst.
- Wenn die Finanzlage oder das Zahlungsverhalten des Kunden nach Ansicht der Brauerei dazu Anlass gibt oder wenn die Brauerei dies aus anderen Gründen für wünschenswert hält, ist die Brauerei berechtigt, vom Kunden unverzüglich eine (zusätzliche) Sicherheit in einer von der Brauerei zu bestimmenden Form und/oder einen Vorschuss zu verlangen. Falls der Kunde es versäumt, die geforderte Sicherheit und/oder Vorauszahlung zu leisten, ist die Brauerei unbeschadet ihrer sonstigen Rechte berechtigt, die weitere Ausführung des Vertrags sofort auszusetzen, und alles, was der Kunde der Brauerei aus welchem Grund auch immer schuldet, wird sofort fällig und zahlbar.
- Bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Kunde alle seine Schulden gegenüber der Brauerei beglichen hat, ist die Brauerei berechtigt, die Auslieferung der erteilten Aufträge auszusetzen und hat außerdem ein Zurückbehaltungsrecht an allen Daten, Papieren oder anderen Gütern des Kunden, die sich in ihrem Besitz befinden.
- Die Brauerei ist berechtigt, Teillieferungen dem Kunden gesondert in Rechnung zu stellen.
- Im Falle eines gemeinschaftlich erteilten Auftrags oder einer gemeinschaftlich aufgegebenen Bestellung haften alle Kunden gesamtschuldnerisch für die Zahlung des Rechnungsbetrags.
Artikel 6. Lieferung
- Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der vom Kunden aufgegebenen Bestellungen an die vom Kunden angegebene Lieferadresse in den Niederlanden.
- Die Brauerei ist frei in der Wahl der Form und der Art des Transports für die Lieferung an den Kunden. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die angegebene Lieferadresse für die Lieferung zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort geeignet und leicht erreichbar ist. Kann der Kunde die Produkte nicht zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort abnehmen oder verweigert er die Lieferung, so ist er ohne weitere Inverzugsetzung in Verzug. Die Brauerei ist dann berechtigt, den Vertrag nach eigenem Ermessen aufzulösen, die Produkte auf Kosten und Risiko des Kunden (erneut) an diesen zu versenden oder die Produkte auf Kosten und Risiko des Kunden zu lagern. Die Brauerei ist nicht verpflichtet, einem Antrag des Kunden auf Neulieferung oder Nachlieferung nachzukommen. Wenn die Brauerei dennoch eine solche Maßnahme ergreift, gehen alle damit verbundenen Kosten zulasten des Kunden.
- Das volle Risiko des Verlusts, des Diebstahls oder der Beschädigung der Produkte und aller sich daraus ergebenden Folgeschäden geht ab dem Zeitpunkt der Lieferung auf den Kunden über, auch wenn das Eigentum an den Produkten noch nicht übertragen wurde.
- Die Lieferung der Produkte erfolgt, solange der Vorrat reicht. Die Brauerei behält sich das Recht vor, Bestellungen ganz oder teilweise zu stornieren oder Produkte später zu liefern, wenn die Lagerbestände nicht ausreichen oder Produkte aus dem Sortiment genommen werden. Wenn sich die Lieferung verzögert oder nicht oder nur teilweise ausgeführt werden kann, informiert die Brauerei den Kunden so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von zehn Werktagen.
- Die Brauerei ist jederzeit berechtigt, eine Bestellung in Teillieferungen auszuliefern und für die erfolgten Teillieferungen die Bezahlung zu verlangen. Wenn die Lieferung eines Produkts dauerhaft oder für mehr als einen Monat unmöglich ist, kann die Brauerei dem Kunden einen Vorschlag für ein Ersatzprodukt unterbreiten. Der Kunde ist nicht verpflichtet, das Ersatzprodukt anzunehmen, und hat das Recht, den Vertrag zumindest für den Teil, auf den sich das nicht lieferbare Produkt bezieht, kostenlos aufzulösen. Der Kunde hat aufgrund der vorgenannten Auflösung jedoch keinen Anspruch auf eine Entschädigung.
Artikel 7. Fristen / Lieferzeit
- Angegebene und/oder vereinbarte Lieferzeiten sind stets Richtwerte und gelten niemals als Fristen, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart.
- Der Vertrag kann vom Kunden nicht wegen Überschreitung der Frist aufgelöst werden, es sei denn, es liegt eine Situation vor, die in Artikel 6.5 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben ist.
- Schuldet der Kunde eine Vorauszahlung oder hat er für die Vertragserfüllung erforderliche Informationen zur Verfügung zu stellen, beginnt die Lieferfrist nicht, bevor die Zahlung vollständig eingegangen ist oder die Informationen vollständig zur Verfügung gestellt wurden.
Artikel 8. Eigentumsvorbehalt
- Alle von der Brauerei an den Kunden gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, einschließlich etwaiger Zinsen und Kosten, sowie aller anderen Forderungen, die sich aus der/den zwischen den Parteien bestehenden Vereinbarung(en) und/oder einem Mangel bei der Erfüllung dieser Vereinbarung(en) ergeben, Eigentum von Brauerei.
- Der Kunde darf die Produkte im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit (weiter-)verkaufen, es sei denn, die Brauerei teilt schriftlich mit, dass der Kunde die Produkte für die Brauerei bereithalten muss und/oder der Kunde weiß oder wissen sollte, dass er der Brauerei damit Schaden zufügt, beispielsweise im Falle eines (Antrags auf) Zahlungsaufschubs oder eines Konkurses des Kunden.
- Wenn Dritte die von Brauerei unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte beschlagnahmen oder zu beschlagnahmen drohen oder anderweitig Rechte daran begründen oder geltend machen wollen, ist der Kunde verpflichtet, die Brauerei unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Überdies ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Dritten und/oder andere ausführende Personen wie Gerichtsvollzieher, Verwalter und Konkursverwalter unverzüglich von den (Eigentums-)Rechten der Brauerei in Kenntnis zu setzen und diese so weit wie möglich zu schützen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte getrennt von gleichartigen Produkten Dritter, mit der gebotenen Sorgfalt und leicht erkennbar als Eigentum der Brauerei zu verwahren.
- Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Produkte auf erste Aufforderung der Brauerei zur Verfügung zu stellen. Die Brauerei ist jederzeit berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte auf Kosten des Kunden von dem Ort, an dem sie sich zu diesem Zeitpunkt befinden, abzuholen (abholen zu lassen). Zu diesem Zweck erteilt der Kunde der Brauerei oder den von ihr zu benennenden Dritten bereits die unbedingte und unwiderrufliche Erlaubnis, alle Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum von Brauerei befindet, und diese Waren abzuholen (abholen zu lassen).
- Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte ausreichend gegen Brand, Diebstahl, Verlust und Beschädigung zu versichern. Auf erstes Verlangen der Brauerei wird der Kunde einen Nachweis über das Bestehen, den Umfang und den Inhalt der Deckung der entsprechenden Versicherungspolicen erbringen.
Artikel 9. Produkte mit begrenzter Haltbarkeit
- Die Brauerei produziert und liefert verderbliche Naturprodukte mit begrenzter Haltbarkeit. Der Kunde nimmt dies zur Kenntnis und akzeptiert es.
- Von der Brauerei erteilten oder anderweitig bekannt gegebenen Lagervorschriften sind daher vom Kunden strikt zu beachten. Im Allgemeinen muss der Kunde die von der Brauerei gelieferten Produkte immer trocken, dunkel und bei der richtigen, möglichst konstanten Temperatur aufbewahren.
- Der Kunde garantiert, dass die von der Brauerei gelieferten Produkte, die ein Mindesthaltbarkeits- oder Verfalldatum haben, nach Ablauf dieses Datums nicht mehr zum Verkauf, Gebrauch oder Verbrauch angeboten werden.
- Der Kunde stellt die Brauerei von Ansprüchen Dritter auf Schadensersatz frei, die dadurch entstehen, dass die Produkte nach Ablauf des Mindesthaltbarkeits- oder Verfallsdatums zum Verkauf, zur Verwendung oder zum Verbrauch angeboten werden, sowie von allen sonstigen Kosten, die der Brauerei dadurch entstehen.
Artikel 10. Garantie
- Die von der Brauerei zu liefernden Produkte werden gemäß den zum Zeitpunkt der Herstellung geltenden gesetzlichen Normen, einschließlich der HACCP, hergestellt. Der Kunde nimmt jedoch zur Kenntnis und akzeptiert, dass es sich bei den von der Brauerei gelieferten Produkten um verderbliche Naturprodukte mit einer begrenzten Haltbarkeit handelt. Soweit dies nach zwingendem Recht zulässig ist, übernimmt die Brauerei daher keine Garantien für die nach Ablauf des von der Brauerei festgelegten Mindesthaltbarkeitsdatums zu liefernden Produkte.
- Die Brauerei übernimmt keine Garantie für unerwünschte Eigenschaften von Produkten, die auf Anweisung des Kunden gebraut wurden, sofern diese Eigenschaften vernünftigerweise auf die vom Kunden angegebene Rezeptur oder andere vom Kunden geforderte Methoden und Techniken zurückgeführt werden können.
- Alle Empfehlungen, Mitteilungen und/oder Angaben der Brauerei, unter anderem über die Eigenschaften der von der Brauerei zu liefernden Produkte, sind stets unverbindlich und für die Brauerei nicht bindend. Die Brauerei übernimmt diesbezüglich keinerlei Garantie.
Artikel 11. Rückruf
- Der Käufer ist verpflichtet, bei der Durchführung eines sogenannten „Produktrückrufs“ durch die Brauerei so weit wie möglich mitzuwirken. Zu diesem Zweck ist der Käufer verpflichtet, angemessene Dokumentationen über alle Verkaufsaktivitäten und Kunden zu führen. Um eine ordnungsgemäße Rückverfolgbarkeit der gelieferten Produkte zu gewährleisten, müssen die Dokumentationen Informationen über Verkaufsdaten, Verkaufsnummern, Chargennummern, Chargenspezifikationen und alle anderen Informationen enthalten, die im Kontext eines möglichen Produktrückrufs relevant sein könnten.
Artikel 12. Reklamationen / Beanstandungen
- Alle Reklamationen in Bezug auf direkt sichtbare Mängel, Beschädigungen und/oder Unvollständigkeit der Lieferung sind vom Käufer so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt der Lieferung, unter Angabe von Art und Umfang des Mangels, der Brauerei schriftlich mitzuteilen.
- Alle Reklamationen von nicht sofort sichtbaren Mängeln und/oder bezüglich Rechnungen müssen vom Kunden so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt der Lieferung oder innerhalb von fünf Werktagen nach Entdeckung des Mangels, wenn der Kunde nachweist, dass er den Mangel vernünftigerweise nicht früher hätte entdecken können, unter Angabe von Art und Umfang des Mangels, bei der Brauerei schriftlich eingereicht werden.
- Nach Ablauf der vorgenannten Fristen wird davon ausgegangen, dass der Kunde die gelieferten Produkte und/oder Rechnungen akzeptiert hat.
- Geringfügige oder branchenübliche Abweichungen sowohl in Qualität als auch in Quantität sind zu akzeptieren und stellen keinen Grund zur Beanstandung dar.
- Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm beanstandeten Produkte zur eventuellen weiteren Einsichtnahme der Brauerei verfügbar zu stellen. Dabei ist der Kunde verpflichtet, bei allen von der Brauerei durchzuführenden Untersuchungen uneingeschränkt zu kooperieren.
- Reklamationen im Sinne dieses Artikels setzen die Zahlungsverpflichtung des Kunden nicht aus.
- Die Rückgabe von Produkten, die der Käufer reklamiert hat, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Brauerei zulässig. Bei Rücksendung ohne vorherige schriftliche Zustimmung erfolgt die Lagerung durch die Brauerei auf Kosten und Risiko des Käufers.
- Wenn die Brauerei die Reklamation für berechtigt erachtet, ist die Brauerei ausschließlich dazu verpflichtet, die fehlenden oder beschädigten Produkte kostenlos zu reparieren oder neu zu liefern oder die fehlenden oder beschädigten Produkte ganz oder teilweise gutzuschreiben. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine weitergehende (Schadens-)Entschädigung.
Artikel 13. Aussetzung / Auflösung
- Die Brauerei ist berechtigt, die Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, wenn:
a) Der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt;
b) Der Brauerei nach Vertragsschluss bekannt gewordene Informationen oder Umstände Anlass zu der Annahme geben, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird;
c) Der Kunde bei oder nach Vertragsschluss aufgefordert wurde, eine Sicherheit für die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen zu leisten, und diese Sicherheit nicht oder nicht ausreichend geleistet wird;
d) Die Brauerei aufgrund des Verzugs seitens des Kunden nicht mehr in der Lage ist, den Vertrag zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen zu erfüllen;
oder
e) Seitens des Kunden eine Geschäftsauflösung, Liquidation, Betriebsübernahme, Fusion, (Antrag auf) Zahlungseinstellung oder Konkurs, Pfändung zulasten des Kunden, Umschuldung oder ein anderer Umstand vorliegt, aufgrund dessen der Kunde nicht mehr frei über sein Vermögen verfügen kann. - Die Brauerei ist zudem berechtigt, den Vertrag aufzulösen, wenn Umstände eintreten, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, oder wenn andere Umstände eintreten, durch die eine unveränderte Fortführung des Vertrages von der Brauerei vernünftigerweise nicht verlangt werden kann.
- Falls die Brauerei den Vertrag aufgrund eines der in diesem Artikel genannten Umstände aussetzt oder auflöst, werden alle Forderungen der Brauerei gegenüber dem Kunden sofort fällig und zahlbar, unbeschadet aller anderen Ansprüche, die die Brauerei aufgrund des Gesetzes und des Vertrages hat.
- Sofern der Auftragnehmer aufgrund eines der in diesem Artikel genannten Umstände eine Aussetzung oder Auflösung vornimmt, ist er in keiner Weise verpflichtet, diesbezüglich einen Schadenersatz zu leisten und/oder den Auftragnehmer zu entschädigen.
- Wenn die Aussetzung oder Auflösung dem Kunden zuzuschreiben ist, haftet der Kunde für den Schaden, der der Brauerei durch die Auflösung entstanden ist.
Artikel 14. Stornierung
- Der Kunde kann einen erteilten Auftrag im Prinzip nicht stornieren. Wenn der Kunde dennoch einen erteilten Auftrag ganz oder teilweise storniert, unabhängig von der Ursache oder dem Grund, ist der Kunde verpflichtet, der Brauerei alle Kosten und geleisteten Arbeiten zu erstatten, die vernünftigerweise bei der Ausführung dieses Auftrags angefallen sind, sowie eine Entschädigung für den entgangenen Gewinn zu zahlen. Dies gilt unbeschadet des Rechts der Brauerei, anstelle der vorgenannten Entschädigung eine Stornierungsgebühr in Höhe von 25 % des (Kauf-)Betrags der stornierten Bestellung zuzüglich Mehrwertsteuer zu berechnen.
Artikel 15. Haftung
- Jegliche Haftung der Brauerei ist auf das beschränkt, was in diesem Artikel festgelegt ist.
- Soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt und vorbehaltlich der gesetzlichen Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen, ist jegliche Haftung der Brauerei für Schäden des Kunden ausgeschlossen.
- Wenn die Brauerei in Übereinstimmung mit dem vorstehenden Absatz für einen vom Kunden erlittenen Schaden haftet, ist diese Haftung auf den aufgrund des Vertrags geschuldeten Rechnungsbetrag beschränkt, zumindest für den Teil des Vertrags, auf den sich die Haftung bezieht, mit einem Höchstbetrag von 10.000 € pro Ereignis. Eine Reihe zusammenhängender, schadensverursachender Ereignisse gilt für die Zwecke dieses Artikels als ein Ereignis.
- Eine Haftung der Brauerei für mittelbare Schäden, einschließlich Folgeschäden, Umsatz- oder Gewinnausfall, entgangene Einsparungen, Schäden durch Betriebsstagnation und immaterieller Schäden, ist in jedem Fall ausgeschlossen.
- Die Brauerei haftet niemals für Schäden, gleich welcher Art, die dadurch entstehen, dass sie sich bei der Ausführung des Vertrags auf unrichtige und/oder unvollständige Angaben des Kunden verlassen hat.
- Die in diesem Artikel festgelegten Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Dritten, die von der Brauerei mit der Ausführung des Auftrags beauftragt werden.
- Wenn die Brauerei über eine Haftpflichtversicherung verfügt, ist jede Haftung der Brauerei zu jedem Zeitpunkt auf den Betrag beschränkt, der von der Berufshaftpflichtversicherung im jeweiligen Fall auszuzahlen ist.
- Jegliche Schadensersatzansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Lieferung der Produkte vom Kunden schriftlich bei der Brauerei eingereicht werden.
Artikel 16. Höhere Gewalt
- Die Brauerei ist nicht verpflichtet, eine Verpflichtung gegenüber dem Kunden zu erfüllen, wenn sie daran durch einen Umstand gehindert wird, der nicht auf ihr Verschulden zurückzuführen ist und der nicht aufgrund eines Gesetzes, eines Rechtsakts oder einer allgemein anerkannten Praxis auf ihre Rechnung geht (im Folgenden „höhere Gewalt“ genannt). Die Brauerei hat auch das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung des Vertrags verhindert, eintritt, nachdem die Brauerei ihre Verpflichtungen hätte erfüllen müssen.
- Höhere Gewalt umfasst in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, neben der Definition in der Gesetzgebung und Rechtsprechung, alle vorhersehbaren oder unvorhergesehenen äußeren Ursachen, auf die die Brauerei keinen Einfluss ausüben kann, die jedoch die Brauerei daran hindern, ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zu erfüllen. Dazu gehören unter anderem Krieg, Revolution, Terroranschläge, Naturkatastrophen, innere Unruhen, Brand, übermäßige Steigerung der Nachfrage, Witterungsbedingungen, Überschwemmungen, Transportbehinderungen, Streiks, staatliche Maßnahmen, einschließlich Ein- und Ausfuhrmaßnahmen, Störungen bei der Lieferung oder Bereitstellung von Rohstoffen, Verpackungsmaterialien, Energie oder Betriebsmitteln oder infolge von Mängeln oder Schäden an Maschinen.
- Die Brauerei kann ihre vertraglichen Verpflichtungen für die Dauer der höheren Gewalt aussetzen. Dauert dieser Zeitraum länger als zwei Monate, so ist jede Partei berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne dass sie der anderen Partei gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet ist.
- Sofern die Brauerei zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt ihre Verpflichtungen teilweise erfüllt hat oder erfüllen kann und der erfüllte oder zu erfüllende Teil einen eigenständigen Wert hat, ist die Brauerei berechtigt, den erfüllten oder zu erfüllenden Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Im vorgenannten Fall ist der Kunde verpflichtet, diese Rechnung so zu begleichen, als handele es sich um einen gesonderten Vertrag.
Artikel 17. Geheimhaltung
- Alle Informationen, die dem Kunden von der Brauerei zur Verfügung gestellt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Produkt- und Preisinformationen, gelten als vertraulich, es sei denn, die Brauerei hat diese Informationen bereits selbst veröffentlicht.
- Der Kunde ist verpflichtet, vertrauliche Informationen vertraulich zu behandeln und diese nicht zu veröffentlichen oder an Dritte weiterzugeben, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung oder es liegt eine gerichtliche Anordnung vor.
- Der Kunde wird alle vertraulichen Informationen, die ihm von der Brauerei zur Verfügung gestellt werden, nur für den Zweck verwenden, für den er sie erhalten hat.
Artikel 18. Geistiges Eigentum
- Alle geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf die Produkte der Brauerei, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, Markenrechte, Rechte an Handelsnamen und/oder Patentrechte unter anderem Unterscheidungsmerkmale, Verpackungen, Etiketten, Werbematerial, Namen, Bildern und Rezepten, gehören ausschließlich der Brauerei und/oder ihren Lizenzgebern.
- Alle geistigen Eigentumsrechte an den von der Brauerei im Auftrag des Kunden entwickelten, hergestellten oder gelieferten Produkten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verpackungen, Etiketten, Werbematerial, Namen, Bilder und Rezepte, gehören ausschließlich der Brauerei, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
- Der Kunde erwirbt nur die Nutzungsrechte und Befugnisse, die in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich eingeräumt werden oder sich aus dem Vertrag zwischen den Parteien ergeben.
- Dem Kunden ist es nicht gestattet, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Brauerei Marken- und Handelsnamensangaben und/oder andere Informationen, die auf den Produkten der Brauerei angegeben sind, zu entfernen, zu beschädigen oder zu verändern.
Artikel 19. Mietbrauereigeschäft
- Handelt es sich bei dem Vertrag um ein Mietbrauereigeschäft, so gelten die in diesem Artikel enthaltenen spezifischen Bestimmungen zusätzlich zu oder abweichend von den entsprechenden Bestimmungen in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Die Brauerei wird den Vertrag stets nach bestem Wissen und Können ausführen. Wenn und soweit dies für die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrages erforderlich ist, ist es der Brauerei gestattet, die Arbeiten (teilweise) durch Dritte ausführen zu lassen.
- Der Kunde ist verpflichtet, der Brauerei alle Informationen und Unterlagen, die nach Ansicht der Brauerei für die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrages erforderlich sind oder von denen der Kunde vernünftigerweise wissen sollte, dass sie für die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrages erforderlich sind, rechtzeitig, in der von der Brauerei gewünschten Form und Weise zur Verfügung zu stellen.
- Der Kunde garantiert die Richtigkeit, Vollständigkeit und Verlässlichkeit der durch die Brauerei zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen.
- Wenn der Kunde der Brauerei die erforderlichen Informationen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt, ist die Brauerei berechtigt, ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag auszusetzen. Die durch die daraus resultierende Verzögerung entstehenden Mehrkosten gehen zulasten und auf Risiko des Kunden. Die Brauerei haftet niemals für Schäden jeglicher Art, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde die Informationen nicht rechtzeitig an die Brauerei übermittelt hat.
- Wenn der Kunde der Brauerei unvollständige oder unrichtige Angaben zur Verfügung stellt oder bereitgestellt hat, ist die Brauerei berechtigt, den Vertrag aufzulösen und den Kunden für alle daraus entstehenden Schäden haftbar zu machen. Die Brauerei haftet niemals für Schäden gleich welcher Art, die sich aus unrichtigen und/oder unvollständigen Informationen ergeben, die der Kunde der Brauerei zur Verfügung gestellt hat.
Artikel 20. Pfand und Mehrwegverpackung
- Wenn die Brauerei Mehrwegverpackungen verwendet, gelten die in diesem Artikel enthaltenen spezifischen Bestimmungen zusätzlich zu oder abweichend von den entsprechenden Bestimmungen in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Als Mehrwegverpackungen im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten unter anderem folgende Gegenstände: die für den mehrmaligen Gebrauch konzipierte und bestimmte Fässer, Tanks, Flaschen, Kästen, Kartons, Displays, Zylinder, Paletten, (Roll-)Container und andere Hilfsmittel.
- Dem Kunden wird Pfand und eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr für Mehrwegverpackungen (VBR) gemäß den von der Brauerei berechneten Tarifen in Rechnung gestellt. Das zu erhebende Pfand stellt keine Entschädigung für den Zeitwert der Mehrwegverpackungen dar.
- Die Brauerei ist und bleibt zu jeder Zeit Besitzer der gebrauchten Mehrwegverpackungen. Der Kunde erwirbt nie das Eigentum an der Mehrwegverpackung, unabhängig von der Zahlung des Pfands und der zusätzlichen Bearbeitungsgebühr für Mehrwegverpackungen (VBR).
- Der Kunde ist verpflichtet, die Mehrwegverpackung nur einmal und nur für den vorgesehenen Zweck zu verwenden. Alle Mehrwegverpackungen sollten so schnell wie möglich an die Brauerei zurückgegeben und nach Gebrauch sortiert werden. Wurde die Mehrwegverpackung vom Kunden unzureichend sortiert, ist die Brauerei nicht verpflichtet, die berechnete, zusätzliche Bearbeitungsgebühr für Mehrwegverpackungen (VBR) zu erstatten. Ist die Mehrwegverpackung beschädigt, ist die Brauerei nicht verpflichtet, das erhobene Pfand zu erstatten.
Artikel 21. Import/Export
- Handelt es sich bei dem Vertrag um ein Exportgeschäft, so gelten die in diesem Artikel enthaltenen spezifischen Bestimmungen zusätzlich zu oder abweichend von den entsprechenden Bestimmungen in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Alle Preise verstehen sich exklusive Einfuhrzölle, exklusive Verbrauchssteuern und exklusive Mehrwertsteuer und anderer Abgaben, es sei denn, die Brauerei hat ausdrücklich schriftlich etwas anderes angegeben oder die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Die Preise basieren auf Ex Works, Brauerei, Niederlande (EXW, Incoterms® 2010), es sei denn, die Brauerei hat ausdrücklich schriftlich etwas anderes angegeben oder die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
- Der Kunde garantiert, dass die Produkte auf ordnungsgemäße und legale Weise eingeführt werden, dass alle geltenden Gesetze und Vorschriften eingehalten und dass alle geltenden Abgaben, Verbrauchssteuern, Einfuhrzölle und Steuern bezahlt werden. Auf erstes Verlangen der Brauerei hat der Kunde den Nachweis zu erbringen, dass er die vorgenannten Verpflichtungen erfüllt hat.
- Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Artikel 22. Allgemeine Bestimmungen
- Die in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Überschriften oder Titel der Artikel dienen nur zu Referenzzwecken und bestimmen oder beschränken in keiner Weise den Inhalt und/oder die Auslegung der Bedingungen.
- Wenn sich die Umstände, von denen die Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausgegangen sind, so erheblich ändern, dass die Einhaltung einer oder mehrerer dieser Bedingungen für eine der Parteien nicht mehr zumutbar ist, werden sich die Parteien über zwischenzeitliche Änderungen des Vertrags beraten.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können regelmäßig geändert werden. Etwaige Änderungen gelten auch für bereits geschlossene Verträge ab dem von der Brauerei angegebenen Zeitpunkt. Die Brauerei gibt Änderungen rechtzeitig auf eine von ihr gewählte Art und Weise bekannt, was im Falle geringfügiger Änderungen darin bestehen kann, dass die geänderten Bedingungen auf ihrer Website veröffentlicht werden.
Artikel 23. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der Brauerei, für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, unterliegen ausschließlich niederländischem Recht.
- Alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und der Brauerei, die sich ergeben können und für die keine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann, werden dem für den Geschäftssitz der Brauerei zuständigen Gericht vorgelegt.
Artikel 1 Definitionen
Unter den folgenden Begriffen werden in den UVH (den einheitlichen Geschäftsbedingungen des Hotel- und Gaststättenverbands der Niederlande) und in den Angeboten und Verträgen, auf die die UVH anwendbar sind, die folgenden Definitionen verstanden:
- Gastbetrieb Die natürliche oder juristische Person oder Gesellschaft, die HoGa-Dienstleistungen erbringt und Mitglied des Königlichen Hotel- und Gaststättenverbands der Niederlande (Koninklijk Horeca Nederland) ist.
- Gastwirt Die Person, die einen Gastbetrieb beim Abschluss und der Ausführung von HoGa-Verträgen vertritt.
- HoGa-Dienstleistungen Die Bereitstellung von Unterkünften (Beherbergungen) und/oder Speisen und/oder Getränken durch einen Gastbetrieb und/oder die Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten und/oder Flächen, jeweils mit allen damit verbundenen Tätigkeiten und Dienstleistungen, und alles im weitesten Sinne des Wortes.
- Kunde Die natürliche oder juristische Person oder Gesellschaft, die mit einem Gastbetrieb einen HoGa-Vertrag abgeschlossen hat.
- Gast Die natürliche(n) Person(en), für die eine oder mehrere HoGa-Dienstleistungen auf der Grundlage eines mit dem Kunden geschlossenen HoGa-Vertrages zu erbringen ist/sind. Wenn in den UVH (den einheitlichen Geschäftsbedingungen des Hotel- und Gaststättenverbands der Niederlande) von „Gast“ oder „Kunde“ die Rede ist, ist sowohl der „Gast“ als auch der „Kunde“ gemeint, sofern sich nicht aus dem Inhalt der Bestimmung und ihrem Geltungsbereich zwangsläufig ergibt, dass lediglich einer der beiden gemeint sein kann.
- HoGa-Vertrag Ein Vertrag zwischen einem Gastbetrieb und einem Kunden in Bezug auf eine oder mehrere HoGa-Dienstleistungen, die vom Gastbetrieb zu einem vom Kunden zu zahlenden Preis erbracht werden. Anstelle des Begriffs HoGa-Vertrag wird manchmal auch der Begriff „Reservierung“ verwendet.
- Hotelbetrieb Ein Gastbetrieb, dessen Erbringung von HoGa-Dienstleistungen hauptsächlich oder ausschließlich in der Bereitstellung einer Übernachtungsmöglichkeit (Beherbergung) besteht.
- Restaurantbetrieb Ein Gastbetrieb, dessen Erbringung von HoGa-Dienstleistungen hauptsächlich oder ausschließlich in der Verabreichung von Speisen und zugehörigen Getränken besteht.
- Schankwirtschaft Ein Gastbetrieb, dessen Erbringung von HoGa-Dienstleistungen hauptsächlich oder ausschließlich im Ausschank von Getränken besteht.
- Raumvermietungsbetrieb Ein Gastbetrieb, bei dem die Erbringung von HoGa-Dienstleistungen hauptsächlich oder ausschließlich in der Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten besteht.
- Reservierungswert (Wert des HoGa-Vertrages) Der zu erwartende Gesamtumsatz des Gastbetriebs einschließlich Servicegebühren, (Kurtaxe) und Mehrwertsteuer in Bezug auf einen mit einem Kunden abgeschlossenen HoGa-Vertrag, wobei diese Erwartung auf der Grundlage der in diesem Gastbetrieb geltenden Durchschnittswerte basiert.
- Königlicher Hotel- und Gaststättenverband Niederlande (Koninklijk Horeca Nederland) Der königliche Verband von Unternehmern im Hotel- und Gaststättengewerbe und von verwandten Betrieben „Horeca Nederland“, respektive dessen eventueller Rechtsnachfolger.
- Stornierung Die in schriftlicher Form durch den Kunden an den Gastbetrieb erfolgte Mitteilung, dass eine oder mehrere vereinbarte HoGa-Dienstleistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch genommen werden, oder die in schriftlicher Form durch den Gastbetrieb an den Kunden erfolgte Mitteilung, dass eine oder mehrere vereinbarte HoGa-Dienstleistungen ganz oder teilweise nicht erbracht werden.
- No-Show (Nichterscheinen) Die Nichtinanspruchnahme einer aufgrund eines HoGa-Vertrages zu erbringenden HoGa-Dienstleistung durch einen Gast ohne eine vorherige Stornierung.
- Gruppe Eine Gruppe von 10 oder mehr Personen, für die ein Gastbetrieb im Rahmen eines oder mehrerer HoGa-Verträge, die als zusammenhängend gelten, eine oder mehrere HoGa-Dienstleistungen zu erbringen hat.
- Einzelperson Jede Person, die nicht zu einer Gruppe im Sinne der obigen Definition gehört.
- Waren Alle Waren, einschließlich Geld, Geldwerte und Wertpapiere.
- Korkengeld Der Betrag, der im Kontext des Verzehres von Getränken geschuldet wird, die nicht von einem Gastbetrieb in seinen Räumlichkeiten bereitgestellt werden.
- Tellergeld Der Betrag, der im Kontext des Verzehres von Speisen geschuldet wird, die nicht von einem Gastbetrieb in seinen Räumlichkeiten bereitgestellt werden.
- Umsatzgarantie Eine schriftliche Erklärung des Kunden, dass der Gastbetrieb mindestens einen bestimmten Umsatz in Bezug auf einen oder mehrere HoGa-Verträge erzielen wird. Die Titel der Artikel dienen nur als Referenz. Daraus können keine Rechte abgeleitet werden.
Artikel 2 Anwendbarkeit
- Die UVH (die einheitlichen Geschäftsbedingungen des Hotel- und Gaststättenverbands der Niederlande) gelten unter Ausschluss aller anderen allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Abschluss und den Inhalt aller HoGa-Verträge sowie für alle Angebote, die im Kontext des Abschlusses dieser HoGa-Verträge stehen. Gelten zusätzlich andere Allgemeine Geschäftsbedingungen, so gehen die UVH im Konfliktfall vor.
- Abweichungen vom UVH sind nur schriftlich und im Einzelfall möglich.
- Die UVH erstrecken sich auch auf alle natürlichen und juristischen Personen, derer sich der Gastbetrieb beim Abschluss und/oder bei der Ausführung eines HoGa-Vertrages oder eines anderen Vertrages oder beim Betrieb des Gastbetriebs bedient oder bedient hat.
- Sobald die UVH für einen bestimmten HoGa-Vertrag für rechtsverbindlich erklärt wurde, gilt die neueste Version der UVH für alle nachfolgenden HoGa-Verträge zwischen denselben Parteien als anwendbar, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Artikel 3 Abschluss von HoGa-Verträgen
- Ein Gastbetrieb kann den Abschluss eines HoGa-Vertrages jederzeit aus welchem Grund auch immer ablehnen, es sei denn, die Ablehnung erfolgt ausschließlich aus einem oder mehreren der in Paragraph 429 des Strafgesetzbuches (Diskriminierung) aufgeführten Gründe.
- Alle im Kontext des Abschlusses eines HoGa-Vertrages unterbreiteten Angebote eines Gastbetriebs sind unverbindlich und gelten „solange der Vorrat (oder die Kapazität) reicht“. Beruft sich der Gastbetrieb innerhalb einer angemessenen, nach den Umständen zu bestimmenden Frist, nach Annahme durch den Kunden, die Reservierung auf den genannten Vorbehalt, so gilt der beabsichtigte HoGa-Vertrag als nicht zustande gekommen.
- Gewährt der Gastbetrieb dem Kunden (Optionsinhaber) ein Optionsrecht, dann kann dieses Recht nicht widerrufen werden, es sei denn und insofern ein anderer potenzieller Kunde dem Gastbetrieb ein Angebot zum Abschluss eines HoGa-Vertrages bezüglich der gesamten oder teilweisen, zu der Option gehörenden HoGa-Dienstleistungen macht. Der Optionsinhaber muss dann von dem Gastbetrieb über dieses Angebot informiert werden, woraufhin der Optionsinhaber angeben muss, ob er von dem Optionsrecht Gebrauch machen möchte oder nicht. Wenn der Optionsinhaber nicht angibt, dass er das Optionsrecht ausüben möchte, verfällt das Optionsrecht. Ein Optionsrecht kann nur schriftlich gewährt werden.
- HoGa-Verträge für einen Gast/Gäste, die durch Vermittler (Schiffsagenturen, Reisebüros, andere Gastbetriebe usw.) abgeschlossen werden, gleichgültig, ob sie im Namen ihrer Beziehung(en) geschlossen werden oder nicht, gelten als teilweise auf Rechnung und Risiko dieser Vermittler geschlossen. Der Gastbetrieb schuldet den Vermittlern keine Kommission oder Provision, unter welcher Bezeichnung auch immer, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Die vollständige oder teilweise Zahlung des geschuldeten Betrages durch den Gast entbindet den Vermittler in gleichem Maße.
Artikel 4 Allgemeine Verpflichtungen des Gastbetriebs
- Die in diesem Artikel genannten Verpflichtungen gelten für jeden Gastbetrieb. Alle Verpflichtungen, die sich aus dem besonderen Charakter des Gastbetriebs und der Art der zu erbringenden HoGa-Dienstleistungen ergeben, sind in den folgenden Artikeln enthalten.
- Falls die in den Artikeln 5 ff. genannte Sonderregelung von einer allgemeinen Regelung in den Absätzen 4.3 bis 4.7 abweicht, gilt die Sonderregelung.
- Der Gastbetrieb ist gemäß dem HoGa-Vertrag, unbeschadet der Bestimmungen der folgenden Artikel, verpflichtet, die vereinbarten HoGa-Dienstleistungen zu den vereinbarten Zeiten auf die in diesem Gastbetrieb übliche Weise zu erbringen.
- Die in Artikel 4.3 genannte Verpflichtung gilt nicht:
a. im Falle höherer Gewalt seitens des Gastbetriebs im Sinne von Artikel 15;
b. wenn der Gast nicht oder mit mehr als einer halben Stunde Verspätung erscheint;
c. wenn die Zahlung der Kaution/Zwischenzahlung im Sinne von Artikel 10 durch den Kunden nicht fristgerecht erfolgt;
d. wenn der Kunde trotz einer entsprechenden Aufforderung nicht rechtzeitig eine Umsatzgarantie abgibt;
e. wenn der Kunde in sonstiger Weise seinen Verpflichtungen, die er gegenüber dem Gastbetrieb hat, aus welchen Gründen auch immer, nicht vollständig nachkommt. - Der Gastbetrieb ist nicht verpflichtet, Waren des Gastes anzunehmen und/oder in Verwahrung zu nehmen.
- Wenn der Gastbetrieb dem Gast eine Gebühr für die Annahme und/oder Verwahrung von Waren in Rechnung stellt, hat der Gastbetrieb unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 12 diese Waren mit aller Sorgfalt zu behandeln.
- Der Gastbetrieb ist niemals verpflichtet, ein Haustier des Gastes zuzulassen, und kann die Zulassung an Bedingungen knüpfen.
Artikel 5 Verpflichtungen des Hotelbetriebs
- Der Hotelbetrieb ist verpflichtet, dem Gast unter Beachtung der Bestimmungen des dritten Absatzes für den vereinbarten Zeitraum eine Unterkunft in der üblichen Qualität seines Hotels zur Verfügung zu stellen.
- Der Hotelbetrieb ist überdies verpflichtet, die in seinem Hotel üblichen HoGa-Dienstleistungen zu erbringen und die dort üblichen Einrichtungen zur Verfügung zu stellen.
- Die Unterkunft muss dem Gast ab 14:00 Uhr am Anreisetag und bis 12.00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung stehen.
- Der Hotelbetrieb hat die Hausordnung an einer gut sichtbaren Stelle zur Information des Gastes auszuhängen oder anzubringen, zu hinterlegen oder dem Gast schriftlich auszuhändigen. Der Gast ist verpflichtet, die Hausordnung einzuhalten.
- Der Hotelbetrieb ist berechtigt, die Erbringung von HoGa-Dienstleistungen an einen Gast jederzeit ohne Vorankündigung zu beenden, wenn der Gast wiederholt gegen die Hausordnung verstößt oder sich auf andere Weise so verhält, dass die Ordnung und Ruhe im Gastbetrieb und/oder der normale Betriebsablauf gestört werden kann oder wird. Der Gast muss dann auf erste Aufforderung hin das Hotel verlassen. Der Hotelbetrieb darf von den betreffenden Befugnissen nur Gebrauch machen, wenn nach vernünftiger Einschätzung des Hotelbetriebs Art und Schwere der vom Gast begangenen Rechtsverletzungen dazu hinreichenden Anlass geben.
- Sofern nichts anders vereinbart, ist der Hotelbetrieb berechtigt, die Reservierung als storniert zu betrachten, wenn der Gast am ersten Tag der Reservierung nicht bis 18:00 Uhr eingecheckt hat, unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 9.
- Der Hotelbetrieb ist berechtigt, vom Gast die Annahme einer Unterkunft zu verlangen, die von der im HoGa-Vertrag beschriebenen abweicht, es sei denn, ein solcher Wunsch ist als eindeutig unangemessen und für den Gast als offensichtlich unzumutbar anzusehen. Im letzteren Fall hat der Gast/Kunde das Recht, den HoGa-Vertrag, auf den sich der vorgenannte Wunsch des Gastbetriebs bezieht, mit sofortiger Wirkung zu stornieren, unbeschadet seiner Verpflichtungen aus anderen HoGa-Verträgen. Der Gast und/oder der Kunde hat, wenn der Gastbetrieb Ausgaben einspart, indem er eine andere Unterkunft zur Verfügung stellt als die, die gemäß dem HoGa-Vertrag zur Verfügung gestellt werden müsste, Anspruch auf den Betrag dieser Einsparung. Im Übrigen ist der Gastbetrieb in keinem Fall zum Schadenersatz verpflichtet.
Artikel 6 Verpflichtungen des Restaurantbetriebs
- Der Restaurantbetrieb ist verpflichtet, dem Gast die vereinbarten Einrichtungen zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen und die vereinbarten Speisen und Getränke in der Menge, der Qualität und in der Art und Weise zu liefern, wie sie in seinem Restaurant üblich sind.
- Wenn keine Speisen oder Getränke im Voraus vereinbart wurden, stellt der Restaurantbetrieb auf Anfrage die Speisen und Getränke bereit, die er zu diesem Zeitpunkt bereitstellen kann, unbeschadet der anderen Bestimmungen in Artikel 6.1.
- Der Restaurantbetrieb ist berechtigt, die Erbringung von HoGa-Dienstleistungen jederzeit zu verweigern oder einzustellen, wenn der Gast sich nicht standesgemäß verhält und der Betrieb seiner Gaststätte nicht gewährleistet ist. Der Restaurantbetrieb kann unter anderem Anforderungen an das Erscheinungsbild des Gastes stellen. Der Gast muss dann auf erste Aufforderung hin das Restaurant verlassen.
- Ist der Gast nicht innerhalb einer halben Stunde nach der reservierten Zeit eingetroffen, kann der Restaurantbetrieb die Reservierung als storniert betrachten, unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 9.
Artikel 7 Verpflichtungen der Schankwirtschaft
- Die Schankwirtschaft ist verpflichtet, dem Gast auf Verlangen die vorrätigen Getränke zur Verfügung zu stellen. Überdies muss die Schankwirtschaft in der Lage sein, die in seinem Betrieb üblichen HoGa-Dienstleistungen zu erbringen.
- Die Schankwirtschaft ist berechtigt, die Erbringung von HoGa-Dienstleistungen jederzeit zu verweigern oder einzustellen, wenn der Gast sich nicht standesgemäß verhält und der Betrieb seiner Schankwirtschaft nicht gewährleistet ist. Die Schankwirtschaft kann unter anderem Anforderungen an das Erscheinungsbild des Gastes stellen. Der Gast muss dann auf erste Aufforderung hin die Schankwirtschaft verlassen.
Artikel 8 - Verpflichtungen des Gastbetriebs in Bezug auf die Vermietung von Räumlichkeiten
- Der Gastbetrieb ist berechtigt, Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, die von der Beschreibung im HoGa-Vertrag abweichen, es sei denn, dies ist als eindeutig unangemessen und für den Gast als offensichtlich unzumutbar anzusehen. Im letzteren Fall hat der Gast/Kunde das Recht, den HoGa-Vertrag, auf den sich der vorgenannte Wunsch des Gastbetriebs bezieht, mit sofortiger Wirkung zu kündigen, unbeschadet seiner Verpflichtungen aus anderen HoGa-Verträgen. Der Gast und/oder der Kunde hat, wenn der Gastbetrieb Ausgaben einspart, indem er eine andere Räumlichkeit zur Verfügung stellt als die, die gemäß dem HoGa-Vertrag zur Verfügung gestellt werden müsste, Anspruch auf den Betrag dieser Einsparung. Im Übrigen ist der Gastbetrieb in keinem Fall zum Schadenersatz verpflichtet.
- Der Gastbetrieb ist zudem verpflichtet, den Gästen die in diesem Betrieb üblichen HoGa-Dienstleistungen zu erbringen.
- Der Gastbetrieb ist berechtigt, die Erbringung von HoGa-Dienstleistungen zu unterlassen oder jederzeit einzustellen, wenn der Gast sich nicht standesgemäß und dem Betrieb seines Gastbetriebs entsprechend verhält. Der Gastbetrieb kann unter anderem Anforderungen an das Erscheinungsbild des Gastes stellen. Der Gast muss dann auf erste Aufforderung hin den Gastbetrieb verlassen.
- Der Gastbetrieb ist nach Rücksprache mit der örtlich zuständigen Behörde berechtigt, den HoGa-Vertrag aufzulösen, wenn die begründete Befürchtung einer Störung der öffentlichen Ordnung besteht. Macht der Gastbetrieb von dieser Befugnis Gebrauch, ist der Gastbetrieb nicht schadensersatzpflichtig.
Artikel 9 Stornierungen
- Stornierung durch Kunden, allgemein
- Der Kunde ist nicht berechtigt, einen Gastgewerbe-Vertrag zu stornieren, es sei denn, er bietet gleichzeitig unwiderruflich an, die nachstehend genannten Beträge zu zahlen. Jede Stornierung gilt als ein solches Angebot. Ein solches Angebot gilt als angenommen, wenn der Gastbetrieb das Angebot nicht unverzüglich ablehnt. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen und datiert sein. Aus einer mündlichen Stornierung kann der Kunde keine Rechte ableiten. Die Bestimmungen von Artikel 9 gelten unbeschadet der Bestimmungen in anderen Artikeln.
- Der Gastbetrieb kann gegenüber dem Kunden bis spätestens einen Monat vor der ersten zu erbringenden HoGa-Dienstleistung auf der Grundlage des jeweiligen HoGa-Vertrages erklären, dass er bestimmte Personen als Gruppe betrachtet. Für diese Personen gelten dann alle Bestimmungen für Gruppen.
- Die Bestimmungen der Artikel 13.1 und 14.6 gelten auch für Stornierungen.
- Bei einem No-Show (Nichterscheinen) ist der Kunde in jedem Fall verpflichtet, den Reservierungswert zu zahlen.
- Wenn nicht alle vereinbarten HoGa-Dienstleistungen storniert werden, gelten die nachfolgenden Bestimmungen anteilig für die stornierten HoGa-Dienstleistungen.
- Wenn eine oder mehrere vereinbarte HoGa-Dienstleistungen ganz oder teilweise storniert werden, verlängern sich die Fristen in den folgenden Artikeln um 4 Monate, wenn der Reservierungswert der stornierten HoGa-Dienstleistung(en) den entsprechend berechneten Wert der anderen HoGa-Dienstleistungen übersteigt, die der Gastbetrieb während des Zeitraums der zu erbringenden, stornierten HoGa-Dienstleistungen hätte erbringen können.
- Beträge, die der Gastbetrieb im Zusammenhang mit dem stornierten HoGa-Vertrag zum Zeitpunkt der Stornierung bereits Dritten geschuldet hat, sind dem Gastbetrieb vom Kunden jederzeit in voller Höhe zurückzuzahlen, sofern der Gastbetrieb beim Eingehen der betreffenden Verpflichtungen nicht unangemessen gehandelt hat. Die entsprechenden Beträge werden von dem in den folgenden Bestimmungen genannten Reservierungswert abgezogen.
- Stornierung einer Hotelunterkunft/Beherbergung
- Gruppen Wenn für eine Gruppe ausschließlich eine Hotelunterkunft mit oder ohne Frühstück reserviert wurde, gilt für die Stornierung dieser Reservierung Folgendes:
- Bei einer Stornierung, die mehr als 3 Monate vor dem Zeitpunkt erfolgt, zu dem gemäß dem HoGa-Vertrag die erste HoGa-Dienstleistung zu erbringen ist, im Weiteren definiert als: „Datum des Inkrafttretens“, ist der Kunde zu keiner Zahlung verpflichtet.
- Bei einer Stornierung, die mehr als 3 Monate vor dem Zeitpunkt erfolgt, zu dem gemäß dem HoGa-Vertrag die erste HoGa-Dienstleistung zu erbringen ist, im Weiteren definiert als: „Datum des Inkrafttretens“, ist der Kunde zu keiner Zahlung verpflichtet.
- Bei einer Stornierung, die mehr als 1 Monat vor dem Datum des Inkrafttretens erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, 35 % des Reservierungswertes an den Hotelbetrieb zu zahlen.
- Bei einer Stornierung, die mehr als 14 Tage vor dem Datum des Inkrafttretens erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, 60 % des Reservierungswertes an den Hotelbetrieb zu zahlen.
- Bei einer Stornierung, die mehr als 7 Tage vor dem Datum des Inkrafttretens erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, 85 % des Reservierungswertes an den Hotelbetrieb zu zahlen.
- Bei einer Stornierung, die 7 Tage oder weniger vor dem Datum des Inkrafttretens erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, 100 % des Reservierungswertes an den Hotelbetrieb zu zahlen.
- Einzelpersonen Wenn für eine oder mehrere Einzelpersonen ausschließlich eine Hotelunterkunft mit oder ohne Frühstück reserviert wurde, gilt für die Stornierung dieser Reservierung Folgendes:
- Bei einer Stornierung, die mehr als 1 Monat vor dem Datum des Inkrafttretens erfolgt, ist der Kunde zu keiner Zahlung verpflichtet.
- Bei einer Stornierung, die mehr als 14 Tage vor dem Datum des Inkrafttretens erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, 15 % des Reservierungswertes an den Hotelbetrieb zu zahlen.
- Bei einer Stornierung, die mehr als 7 Tage vor dem Datum des Inkrafttretens erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, 35 % des Reservierungswertes an den Hotelbetrieb zu zahlen.
- Bei einer Stornierung, die mehr als 3 Tage vor dem Datum des Inkrafttretens erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, 60 % des Reservierungswertes an den Hotelbetrieb zu zahlen.
- Bei einer Stornierung, die mehr als 24 Stunden vor dem Datum des Inkrafttretens erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, 85 % des Reservierungswertes an den Hotelbetrieb zu zahlen.
- Bei einer Stornierung, die 24 Stunden oder weniger vor dem Datum des Inkrafttretens erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, 100 % des Reservierungswertes an den Hotelbetrieb zu zahlen.
- Gruppen Wenn für eine Gruppe ausschließlich eine Hotelunterkunft mit oder ohne Frühstück reserviert wurde, gilt für die Stornierung dieser Reservierung Folgendes:
- Stornierung einer Restaurant-/Tischreservierung
- Gruppen Wenn für eine Gruppe ausschließlich eine Reservierung im Restaurant (eine Tischreservierung) vorgenommen wurde, gilt für die Stornierung dieser Reservierung Folgendes:
- wenn ein Menü vereinbart wurde:
- bei einer Stornierung, die mehr als 14 Tage vor dem reservierten Zeitpunkt erfolgt, ist der Kunde zu keiner Zahlung verpflichtet;
- bei einer Stornierung, die 14 Tage oder weniger, aber mehr als 7 Tage vor dem reservierten Zeitpunkt erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, 25 % des Reservierungswertes zu zahlen;
- bei einer Stornierung, die 7 Tage oder weniger vor dem reservierten Zeitpunkt erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, 50 % des Reservierungswertes zu zahlen;
- bei einer Stornierung, die 3 Tage oder weniger vor dem reservierten Zeitpunkt erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, 75 % des Reservierungswertes zu zahlen.
- wenn kein Menü vereinbart wurde:
- bei einer Stornierung, die mehr als zweimal 24 Stunden vor dem reservierten Zeitpunkt erfolgt, ist der Kunde zu keiner Zahlung verpflichtet;
- bei einer Stornierung, die zweimal 24 Stunden oder weniger vor dem reservierten Zeitpunkt erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, 50 % des Reservierungswertes zu zahlen.
- wenn ein Menü vereinbart wurde:
- Einzelpersonen Wenn für eine oder mehrere Einzelpersonen ausschließlich eine Reservierung im Restaurant (eine Tischreservierung) vorgenommen wurde, gilt für die Stornierung dieser Reservierung Folgendes:
- wenn ein Menü vereinbart wurde:
- bei einer Stornierung, die mehr als viermal 24 Stunden vor dem reservierten Zeitpunkt erfolgt, ist der Kunde zu keiner Zahlung verpflichtet;
- bei einer Stornierung, die viermal 24 Stunden oder weniger vor dem reservierten Zeitpunkt erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, 50 % des Reservierungswertes zu zahlen.
- wenn kein Menü vereinbart wurde:
- bei einer Stornierung, die mehr als zweimal 24 Stunden vor dem reservierten Zeitpunkt erfolgt, ist der Kunde zu keiner Zahlung verpflichtet;
- bei einer Stornierung, die zweimal 24 Stunden oder weniger vor dem reservierten Zeitpunkt erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, 50 % des Reservierungswertes zu zahlen.
- wenn ein Menü vereinbart wurde:
- Gruppen Wenn für eine Gruppe ausschließlich eine Reservierung im Restaurant (eine Tischreservierung) vorgenommen wurde, gilt für die Stornierung dieser Reservierung Folgendes:
- Stornierung sonstiger HoGa-Verträge
- Für die Stornierung von Reservierungen, die nicht unter die Artikel 9.2 und 9.3 fallen, gelten die nachfolgenden Klauseln.
- Wenn eine Reservierung für eine Gruppe vorgenommen wurde, gilt für die Stornierung dieser Reservierung Folgendes:
- Bei einer Stornierung, die mehr als 6 Monate vor dem Zeitpunkt erfolgt, zu dem gemäß HoGa-Vertrag die erste HoGa-Dienstleistung zu erbringen ist, ist der Kunde zu keiner Zahlung verpflichtet;
- Bei einer Stornierung, die mehr als 3 Monate vor dem reservierten Zeitpunkt erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, 10 % des Reservierungswertes an den Gastbetrieb zu zahlen.
- Bei einer Stornierung, die mehr als 2 Monate vor dem reservierten Zeitpunkt erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, 15 % des Reservierungswertes an den Gastbetrieb zu zahlen.
- Bei einer Stornierung, die mehr als 1 Monat vor dem reservierten Zeitpunkt erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, 35 % des Reservierungswertes an den Gastbetrieb zu zahlen.
- Bei einer Stornierung, die mehr als 14 Tage vor dem reservierten Zeitpunkt erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, 60 % des Reservierungswertes an den Gastbetrieb zu zahlen.
- Bei einer Stornierung, die mehr als 7 Tage vor dem reservierten Zeitpunkt erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, 85 % des Reservierungswertes an den Gastbetrieb zu zahlen.
- Bei einer Stornierung, die 7 Tage oder weniger vor dem reservierten Zeitpunkt erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, 100 % des Reservierungswertes an den Hotelbetrieb zu zahlen.
- Wenn eine Reservierung für eine oder mehrere Einzelpersonen vorgenommen wurde, gilt für die Stornierung dieser Reservierung Folgendes:
- Bei einer Stornierung, die mehr als 1 Monat vor dem reservierten Zeitpunkt erfolgt, zu dem gemäß HoGa-Vertrag die erste HoGa-Dienstleistung zu erbringen ist, ist der Kunde zu keiner Zahlung verpflichtet.
- Bei einer Stornierung, die mehr als 14 Tage vor dem reservierten Zeitpunkt erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, 15 % des Reservierungswertes an den Gastbetrieb zu zahlen.
- Bei einer Stornierung, die mehr als 7 Tage vor dem reservierten Zeitpunkt erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, 35 % des Reservierungswertes an den Gastbetrieb zu zahlen.
- Bei einer Stornierung, die mehr als 3 Tage vor dem reservierten Zeitpunkt erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, 60 % des Reservierungswertes an den Gastbetrieb zu zahlen.
- Bei einer Stornierung, die mehr als 24 Stunden vor dem reservierten Zeitpunkt erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, 85 % des Reservierungswertes an den Gastbetrieb zu zahlen.
- Bei einer Stornierung, die 24 Stunden oder weniger vor dem reservierten Zeitpunkt erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, 100 % des Reservierungswertes an den Gastbetrieb zu zahlen.
- Stornierung durch den Gastbetrieb
- Vorbehaltlich des Nachstehenden ist der Gastbetrieb berechtigt, einen HoGa-Vertrag zu stornieren, es sei denn, der Kunde hat den Gastbetrieb innerhalb von sieben Tagen nach Abschluss des HoGa-Vertrages schriftlich aufgefordert, auf seine Befugnis zur Stornierung des Vertrages zu verzichten, sofern der Kunde gleichzeitig unzweideutig erklärt hat, dass er auf seine eigene Befugnis zur Stornierung des Vertrages verzichtet
- Wenn der Gastbetrieb einen HoGa-Vertrag über die Bereitstellung von Speisen und begleitenden Getränken storniert, gelten die Artikel 9.1.1 und 9.3.2 sinngemäß, wobei Kunde und Gastbetrieb getauscht werden.
- Wenn der Gastbetrieb einen anderen HoGa-Vertrag storniert als den in Artikel 9.5.2 genannten, gelten die Artikel 9.1.1 und 9.2.2 sinngemäß, wobei Kunde und Gastbetrieb getauscht werden.
- Der Gastbetrieb ist jederzeit berechtigt, einen HoGa-Vertrag zu stornieren, ohne zur Zahlung der vorgenannten Beträge verpflichtet zu sein, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Charakter der Veranstaltung, die im Rahmen des HoGa-Vertrages im Gastbetrieb stattfinden wird, von dem abweicht, was aufgrund der Ankündigung des Kunden oder aufgrund der Kapazität des Kunden oder der Gäste zu erwarten war, und der Gasbetrieb den Vertrag nicht geschlossen hätte, wenn der tatsächliche Charakter der Veranstaltung bekannt gewesen wäre. Macht der Gastbetrieb von dieser Befugnis nach Beginn der jeweiligen Veranstaltung Gebrauch, ist der Kunde verpflichtet, die bis dahin in Anspruch genommenen HoGa-Dienstleistungen zu bezahlen, jedoch entfällt seine Zahlungspflicht für die restlichen Dienstleistungen. Die Vergütung für in Anspruch genommene HoGa-Dienstleistungen wird auf einer zeit-proportionalen Basis berechnet.
- Der Gastbetrieb ist berechtigt, anstelle seiner in Artikel 9.5.4 genannten Befugnis weitere Anforderungen an den Ablauf der betreffenden Veranstaltung zu stellen. Wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese Anforderungen nicht erfüllt sind oder nicht erfüllt werden, ist der Gastbetrieb dennoch berechtigt, seine Befugnis gemäß Artikel 9.5.4 auszuüben.
- Wenn und soweit der Gastbetrieb auch als Reiseveranstalter im Sinne des Gesetzes auftritt, gilt für die Reiseverträge im Sinne des Gesetzes die nachfolgende Bestimmung. Der Gastbetrieb kann den Reisevertrag wegen schwerwiegender Umstände, die dem Reisenden unverzüglich mitgeteilt werden, in einem wesentlichen Punkt ändern. Der Gastbetrieb kann den Reisevertrag zudem in einem anderen als einem wesentlichen Punkt wegen schwerwiegender Umstände, die dem Reisenden unverzüglich mitgeteilt werden, ändern. Bis zwanzig Tage vor Reisebeginn kann der Gastbetrieb den Reisepreis im Zusammenhang mit Änderungen der Beförderungskosten, einschließlich der Treibstoffkosten, der fälligen Abgaben oder der geltenden Wechselkurse erhöhen. Wenn der Reisende eine Änderung im vorgenannten Sinne ablehnt, kann der Gastbetrieb den Reisevertrag kündigen.
Artikel 10 Kaution und Zwischenzahlung
- Der Gastbetrieb kann vom Kunden jederzeit verlangen, dass er eine Kaution in Höhe von maximal dem Reservierungswert abzüglich bereits geleisteter Zwischenzahlungen beim Gastbetrieb hinterlegt oder hinterlegen lässt. Erhaltene Kautionen werden ordnungsgemäß verwaltet, dienen ausschließlich als Sicherheitleistung für den Gastbetrieb und gelten ausdrücklich nicht als bereits realisierte Umsätze.
- Der Gastbetrieb kann in jedem Fall eine Abschlagszahlung für bereits erbrachte HoGa-Dienstleistungen verlangen.
- Der Gastbetrieb kann von dem gemäß den vorstehenden Bestimmungen hinterlegten Betrag alles zurückfordern, was der Kunde aus welchem Grund auch immer schuldet. Der Überschuss wird dem Kunden vom Gastbetrieb unverzüglich erstattet.
Artikel 11 Umsatzgarantie
- Wenn eine Umsatzgarantie vereinbart wurde, ist der Kunde verpflichtet, dem Gastbetrieb im Zusammenhang mit dem betreffenden HoGa-Vertrag respektive den betreffenden HoGa-Verträgen mindestens den in der Umsatzgarantie genannten Betrag zu zahlen.
Artikel 12 Haftung des Gastbetriebs
- Der Haftungsausschluss in diesem Artikel gilt nicht, sofern der Gastbetrieb für das entstandene Risiko eine Entschädigung von einer Versicherungsgesellschaft oder einem anderen Dritten erhalten hat.
- Unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 4.6 haftet der Hotelbetrieb nicht für die Beschädigung oder den Verlust von Waren, die von einem Gast, der sich dort einquartiert hat, in das Hotel mitgebracht werden. Der Kunde stellt den Hotelbetrieb von diesbezüglichen Ansprüchen der Gäste frei. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht, wenn die Beschädigung oder der Verlust auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Hotelbetriebs beruht.
- Unbeschadet der Bestimmungen in den Artikeln 12.7 und 12.8 haftet der Gastbetrieb niemals für einen wie auch immer gearteten Schaden, den der Kunde, der Gast und/oder Dritte erleiden, es sei denn, der Schaden ist unmittelbar auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Gastbetriebs zurückzuführen. Dieser Haftungsausschluss gilt insbesondere auch für Schäden, die durch den Verzehr von durch den Gastbetrieb zubereiteten oder servierten Speisen entstehen, sowie für Schäden, die durch Automatisierungsprobleme entstehen. Sofern das zwingende Recht nur eine weniger weitreichende Haftungsbeschränkung zulässt, gilt diese weniger weitreichende Beschränkung.
- Der Gastbetrieb ist in keinem Fall verpflichtet, eine höhere Entschädigung zu zahlen als:
- den Reservierungswert oder, wenn der Wert höher ist,
- den Betrag, den der Versicherer des Gastbetriebs für den Schaden an den Gastbetrieb ausgezahlt hat, oder;
- die für den Schaden von einem anderen Dritten erhaltene Entschädigung.
- den Reservierungswert oder, wenn der Wert höher ist,
- Der Gastbetrieb haftet niemals für Schäden, die an oder mit Fahrzeugen des Gastes verursacht werden, es sei denn, der Schaden ist unmittelbar auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Gastbetriebs zurückzuführen.
- Der Gastbetrieb haftet niemals für Schäden, die Personen oder Sachen unmittelbar oder mittelbar infolge eines Mangels oder einer Eigenschaft oder eines Umstandes an oder in beweglichen oder unbeweglichen Sachen entstehen, die der Gastbetrieb verwaltet, lang- oder kurzfristig pachtet, mietet oder besitzt oder dem Gastbetrieb auf andere Weise zur Verfügung stellt, es sei denn, der Schaden ist unmittelbar auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Gastbetriebs zurückzuführen.
- Wenn an den von einem Gast in Verwahrung gegebenen Waren ein Schaden entsteht, für die eine Gebühr gemäß Artikel 4.6 erhoben wird, ist der Gastbetrieb verpflichtet, den Schaden an diesen Waren zu ersetzen, der durch Beschädigung oder Verlust entstanden ist. Für andere Waren, die in den gelieferten Waren enthalten sind, ist niemals eine Entschädigung zu zahlen.
- Nimmt der Gastbetrieb Waren entgegen oder werden Waren von wem auch immer in irgendeiner Weise deponiert, aufbewahrt und/oder zurückgelassen, ohne dass der Gastbetrieb dafür eine Bezahlung verlangt, so haftet der Gastbetrieb niemals für Schäden an oder im Zusammenhang mit diesen Waren, die auf irgendeine Weise entstanden sind, es sei denn, der Gastbetrieb hat diesen Schaden vorsätzlich verursacht oder der Schaden ist durch grobe Fahrlässigkeit des Gastbetriebs entstanden.
- Der Kunde (bei dem es sich nicht um eine natürliche Person handelt, die nicht in Ausübung eines Berufes oder Gewerbes handelt) stellt den Gastbetrieb in vollem Umfang von allen Ansprüchen frei, die der Gast und/oder ein Dritter unter welcher Bezeichnung auch immer gegenüber dem Gastbetrieb geltend machen kann, wenn und soweit sich dieser Anspruch im weitesten Sinne auf eine vom Gastbetrieb zu erbringenden oder erbrachten (HoGa-)Dienstleistung im Rahmen eines Vertrages mit dem Kunden oder mit der Unterkunft, in der eine solche (HoGa-)Dienstleistung erbracht wurde oder erbracht werden sollte, bezieht.
- Die in Artikel 12.9 genannte Freistellungsverpflichtung gilt auch dann, wenn der HoGa-Vertrag mit dem Kunden und/oder dem Gast ganz oder teilweise aus welchen Gründen auch immer aufgelöst wurde.
Artikel 13 Haftung des Gastes und/oder Kunden
- Der Kunde und der Gast und seine Begleitpersonen haften gesamtschuldnerisch für alle Schäden, die dem Gastbetrieb und/oder einem Dritten als direkte oder indirekte Folge einer Nichterfüllung (schuldhafte Unzulänglichkeit) und/oder einer unrechtmäßigen Handlung, einschließlich eines Verstoßes gegen die Hausordnung, durch den Kunden und/oder den Gast und/oder seinen Begleitpersonen entstanden sind und/oder entstehen werden, sowie für alle Schäden, die durch ein in ihrem Besitz oder unter ihrer Aufsicht befindliches Tier und/oder einen Stoff und/oder eine Sache verursacht werden.
Artikel 14 Abrechnung und Zahlung
- Der Kunde hat den im HoGa-Vertrag festgelegten Preis zu zahlen oder, sofern der HoGa-Vertrag mehr als drei Monate vor dem Zeitpunkt, zu dem die sich aus diesem Vertrag ergebenden HoGa-Dienstleistungen zu erbringen sind, unterzeichnet wurde, die Preise, die zum Zeitpunkt der Erbringung der HoGa-Dienstleistung(en) gelten, d. h. die Preise, die auf den vom HoGa-Betrieb an einer für den Gast sichtbaren Stelle ausgehängten Listen angegeben oder die in einer Liste enthalten sind, die dem Kunden/Gast, gegebenenfalls auf dessen Wunsch, ausgehändigt wird. Änderungen des Mehrwertsteuersatzes werden dem Kunden jederzeit in Rechnung gestellt. Eine Liste gilt als für den Gast einsehbar, wenn sie in den üblicherweise zugänglichen Bereichen des Gastbetriebs sichtbar ist. Für Sonderleistungen, wie die Benutzung von Garderobe, Garage, Safe, Wäscherei, Telefon, Telex, TV-Verleih und dergleichen, kann der Gastbetrieb ein zusätzliches Entgelt verlangen.
- Alle Rechnungen, einschließlich der Rechnungen im Zusammenhang mit einer Stornierung oder einem Nichterscheinen (No-Show), sind vom Kunden und/oder Gast zu dem Zeitpunkt zu begleichen, zu dem sie ihm vorgelegt werden. Der Kunde hat Barzahlung zu veranlassen, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart oder es wird anderweitig etwas anderes vereinbart.
- Wird eine Rechnung für einen Rechnungsbetrag von weniger als 150 € gemäß den Bestimmungen des vierten Absatzes versandt, kann der Gastbetrieb zusätzlich 15 € Verwaltungskosten in Rechnung stellen. Die Bestimmungen dieses Artikels gelten entsprechend für diesen Betrag.
- Der Gast und der Kunde haften gesamtschuldnerisch für alle Beträge, die einer von ihnen oder beide dem Gastbetrieb aus irgendeinem Grund schulden. Keiner von ihnen kann sich auf ein Vollstreckungsprivileg berufen. HoGa-Verträge gelten als für jeden Gast abgeschlossen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Mit seinem Erscheinen erklärt der Gast, dass der Kunde beim Abschluss des jeweiligen HoGa-Vertrages vertretungsberechtigt war.
- Solange der Gast und/oder Kunde nicht alle seine Verpflichtungen gegenüber dem Gastbetrieb vollständig erfüllt hat, ist der Gastbetrieb berechtigt, alle Waren, die der Gast und/oder Kunde in den Gastbetrieb mitgebracht hat, zu übernehmen und aufzubewahren, bis der Gast und/oder Kunde alle seine Verpflichtungen gegenüber dem Gastbetrieb zur Zufriedenheit des Gastbetriebs erfüllt hat.Neben einem Zurückbehaltungsrecht steht dem Gastbetrieb gegebenenfalls ein Pfandrecht an der betreffenden Ware zu.
- Wurde eine andere Zahlungsart als Barzahlung vereinbart, so sind alle Rechnungen, in welcher Höhe auch immer, vom Kunden innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum an den Gastbetrieb zu zahlen. Bei Zusendung einer Rechnung ist der Gastbetrieb jederzeit berechtigt, einen Zuschlag für Kreditbeschränkungen von 2 % des Rechnungsbetrags zu erheben, der entfällt, wenn der Kunde die Rechnung innerhalb von vierzehn Tagen begleicht.
- Wenn und soweit die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt, gerät der Kunde in Verzug, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf.
- Kommt der Kunde in Verzug, hat er dem Gastbetrieb alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, die sich aus der Einziehung ergeben. Die außergerichtlichen Inkassokosten belaufen sich auf mindestens 15 % der geschuldeten Hauptsumme, mit einem Mindestbetrag von 100 €, zuzüglich der darauf geschuldeten Mehrwertsteuer.
- Gerät der Kunde in Verzug, schuldet er darüber hinaus Zinsen in Höhe von 2 % über dem gesetzlichen Zinssatz. Bei der Berechnung der geschuldeten Zinsen wird ein Teil eines Monats als ganzer Monat angerechnet.
- Wenn der Gastbetrieb Waren im Sinne von Artikel 14.7 in seinem Besitz hat und der Kunde, von dem der Gastbetrieb die Waren übernommen hat, für einen Zeitraum von drei Monaten in Verzug gerät, ist der Gastbetrieb berechtigt, diese Waren öffentlich oder privat zu verkaufen und den Erlös einzuziehen. Die mit dem Verkauf verbundenen Kosten gehen ebenfalls zulasten des Kunden und der Gastbetrieb kann den Verkaufserlös ebenfalls für diesen Zweck verwenden. Was nach der Einziehung durch den Gastbetrieb übrig bleibt, wird an den Kunden ausgezahlt.
- Jede Zahlung gilt ungeachtet eines Vermerks oder einer Anmerkung des Kunden zum Zeitpunkt der Zahlung als Minderung der Schuld des Kunden gegenüber dem Gastbetrieb in der folgenden Reihenfolge:
- die Kosten der Vollstreckung;
- die gerichtlichen und außergerichtlichen Inkassokosten;
- die Zinsen;
- der Schaden;
- die Hauptsumme.
- Die Zahlung erfolgt in niederländischer Landeswährung. Akzeptiert der Gastbetrieb ausländische Zahlungsmittel, gilt der zum Zeitpunkt der Zahlung gültige Marktwechselkurs. Der Gastbetrieb kann einen Betrag, der höchstens 10 % des in Fremdwährung angebotenen Betrags entspricht, als Verwaltungsgebühr erheben. Der Gastbetrieb kann diesbezüglich eine Anpassung des marktüblichen Tarifs um bis zu 10 % vornehmen.
- Der Gastbetrieb ist niemals verpflichtet, Schecks, Girokarten und andere geeignete Zahlungsmittel anzunehmen und kann die Annahme solcher Zahlungsmittel an Bedingungen knüpfen. Gleiches gilt für weitere, hier nicht genannte Zahlungsarten.
Artikel 15 Höhere Gewalt
- Als höhere Gewalt für den Gastbetrieb, die einen Mangel verursacht, der dem Gastbetrieb nicht zugerechnet werden kann, gilt jeder vorhergesehene oder unvorhergesehene, vorhersehbare oder unvorhersehbare Umstand, der die Erfüllung des HoGa-Vertrages durch den Gastbetrieb derart beeinträchtigt, dass die Ausführung des HoGa-Vertrages unmöglich oder unzumutbar ist.
- Unter solchen Umständen werden auch solche Umstände verstanden, die Personen und/oder Dienstleistungen und/oder Einrichtungen betreffen, derer sich der Gastbetrieb zur Erfüllung des HoGa-Vertrages bedienen will, sowie alles, was für die vorgenannten als höhere Gewalt oder aufschiebende oder auflösende Bedingung gilt, sowie die Nichterfüllung des vorgenannten.
- Wenn eine der Parteien eines HoGa-Vertrages eine Verpflichtung aus diesem HoGa-Vertrag nicht erfüllen kann, ist diese verpflichtet, die andere Partei so schnell wie möglich darüber zu informieren.
Artikel 16 Fundsachen
- Im Gebäude und in den Einrichtungen des HoGa-Betriebs verlorene oder zurückgelassene Gegenstände, die vom Gast gefunden werden, müssen mit der entsprechenden Dringlichkeit beim Gastbetrieb abgegeben werden.
- Das Eigentum an Gegenständen, die der rechtmäßige Eigentümer dem Gastbetrieb nicht innerhalb eines Jahres nach ihrer Abgabe gemeldet hat, geht auf den Gastbetrieb über.
- Wenn der Gastbetrieb vom Gast zurückgelassene Gegenstände versendet, geschieht dies ausschließlich auf Rechnung und Gefahr des Gastes. Der Gastbetrieb ist niemals zu einem Versand verpflichtet.
Artikel 17 Korkengeld/Tellergeld
- Konsumiert der Gast und/oder Kunde in den Räumlichkeiten eines Gastbetriebs Getränke, die nicht von diesem Gastbetrieb bereitgestellt wurden, muss der Kunde für jede konsumierte Flasche Korkengeld zahlen.
- Konsumiert der Gast und/oder Kunde in den Räumlichkeiten eines Gastbetriebs Speisen, die nicht von diesem Gastbetrieb bereitgestellt wurden, muss der Kunde hierfür Tellergeld zahlen.
- Die in den Artikeln 17.1 und 17.2 genannten Beträge werden im Voraus vereinbart oder, falls keine vorherige Vereinbarung getroffen wurde, vom Gastbetrieb in angemessener Weise festgelegt.
Artikel 18 Anwendbares Recht und Streitigkeiten
Auf die HoGa-Verträge findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
- Bei Streitigkeiten zwischen dem Gastbetrieb und einem Kunden (der keine natürliche Person ist und nicht in Ausübung eines Berufes oder Gewerbes handelt) ist ausschließlich das zuständige Gericht am Wohnsitz des Gastbetriebs zuständig, es sei denn, ein anderes Gericht wird gemäß zwingender gesetzlicher Vorschriften bestimmt, und unbeschadet der Befugnis des Gastbetriebs, die Streitigkeit durch das Gericht beilegen zu lassen, das ohne diese Klausel zuständig wäre.
- Wenn und sobald eine Schlichtungskommission unter der Schirmherrschaft des königlichen Hotel- und Gaststättenverbands der Niederlande (Koninklijk Horeca Nederland) und einer anderen beteiligten Organisation eingesetzt wird, werden die Streitigkeiten, für deren Beilegung die Schlichtungskommission eingesetzt wird, gemäß den diesbezüglichen Vorschriften beigelegt.
- Alle Ansprüche des Kunden verjähren nach einem Jahr ab dem Zeitpunkt ihrer Entstehung.
- Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht. Sollte sich eine Klausel dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen aus irgendeinem Grund als ungültig erweisen, wird davon ausgegangen, dass sich die Parteien auf eine gültige Ersatzklausel geeinigt haben, die der ungültigen Klausel in Geltungsbereich und Umfang so weit wie möglich entspricht.